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Inzest-Fall

19.03.2009, 09:59
Josef F. bekennt sich voll schuldig
0:00 | 01:15
krone.tv
Josef F. hatte sich am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag im Inzest-Prozess, völlig überraschend zu sämtlichen Anklagepunkten schuldig bekannt. Das Geständnis umfasste auch den inkriminierten Mord durch Unterlassung und den Sklavenhandel. Bisher hatte sich der Angeklagte nur teilweise zur vollendeten Vergewaltigung, der schweren Nötigung, der Freiheitsentziehung und der Blutschande schuldig erklärt. Die Richterin fragte Josef F., was ihn zu seinen Sinneswandel bewogen habe. Der 73-Jährige verwies auf das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme seiner Tochter, das am Dienstag den Geschworenen zur Gänze gezeigt worden war.

Laut dem Verteidiger Rudolf Mayer hatte der Angeklagte am Dienstag psychiatrischen Beistand erbeten, um die erstmals gesehenen Szenen mit den belasteten Angaben seiner Tochter verarbeiten zu können. "Es hat bei ihm eine große Erschütterung stattgefunden", stellte Mayer fest. Das umfassende Geständnis sei mit ihm, Mayer, nicht abgesprochen gewesen. Die plötzliche Schuldeinsicht seines Mandanten in den Anklagepunkten Mord durch Unterlassung und Sklavenhandel wäre auch für ihn "eine Überraschung" gewesen.

"Ich bekenne mich schuldig"
Zum Tod eines im Kellerverlies geborenen Säuglings meinte der Angeklagte: "Ich weiß nicht, warum ich nicht geholfen habe. Ich war der Hoffnung, dass er's (der Bub, Anm.) durchsteht." Auf Befragen von Richterin Andrea Humer räumte Josef F. ein, dass er bei der Zwillingsgeburt dabei war und bemerkte, dass der Säugling schwer atmete. "Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht", sagte F. Und auf die Aussage der Richterin, dass in jenen 66 Stunden, bis der Säugling starb, Zeit gewesen wäre, ihn ins Spital zu bringen, sagte der Angeklagte noch einmal: "Ich hätte etwas tun müssen. Ich hab's einfach übersehen. Ich war der Meinung, der Kleine wird überleben."

F. rechnet mit lebenslänglich
Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt Josef F. eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am Tod des Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen.

Sollte Josef F. auch wegen Sklavenhandels schuldig gesprochen werden, wäre dies nicht die erste Verurteilung nach dem Paragraf 104 Strafgesetzbuch (StGB), der seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts Bestandteil der heimischen Rechtsordnung ist. Wie das Justizministerium am Mittwochnachmittag bekanntgab, war diese Bestimmung bereits im Jahr 2002 Gegenstand einer Verhandlung im Landesgericht Innsbruck. Das Verfahren endete laut der Sprecherin des Ministeriums mit einem Schuldspruch. Welcher Sachverhalt dem Ganzen zugrunde lag sowie Näheres über das Strafverfahren ließen sich vorerst nicht herausfinden. Selbst versierte Rechtsexperten waren bis zuletzt davon ausgegangen, der Tatbestand "Sklavenhandel", der demnächst in Richtung "Sklaverei" modifiziert werden soll, wäre "totes Recht" und bis zum Inzest-Fall von Amstetten nicht zur Anwendung gelangt.

Gerichtspsychiaterin konstatiert schwere Störung
Nach dem Schuldbekenntnis des Angeklagten erörterte am Vormittag die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner öffentlich ihr Gutachten. Aus psychiatrischer Sicht sei Josef F. eine umfassende schwere Störung zu attestieren, sagte Kastner. Sie ging ausführlich auf die in der Kindheit liegenden Gründe für sein Verhalten ein. Jahre der Erniedrigung, Angst und Isolation wurden durch Machtausübung kompensiert, erklärte Kastner, die von schweren emotionalen Defiziten sprach. Nach dem Gutachten wurde die Öffentlichkeit wieder vom Prozess ausgeschlossen.

Geisteskrankheit, Minderbegabung, tiefgreifende oder eine gleichwertige Bewusstseinsstörung - rechtliche Gründe für Nichtschuldfähigkeit - seien auszuschließen. Wer aber gegen die innere Ordnung über einen so langen Zeitraum hindurch derart geplant und zielgerichtet  handle, müsse schwer gestört sein. Bei der Ursachensuche müsse man bis in die Kindheit des Angeklagten zurückgehen, bis zu seinen Großeltern lagen hochproblematische Familienverhältnisse vor. Für seine Mutter, die selbst außerehelich gezeugt wurde, war er eine Belastung, und bekam keine Zuwendung. Kinder in eine Ehe "hineinzuadoptieren" kannte er also aus der eigenen Familie.

Das Klima im Elternhaus war geprägt von Schlägen, von Angst vor und zugleich Angst um die Mutter, die die einzige Bezugsperson war. Sie habe ihm alles andere als ein Gefühl der Geborgenheit vermittelt, er erlebte kein Urvertrauen. Die Fähigkeit zu lieben entwickle sich nur, wenn man diese Gefühle auch erfährt, so Kastner. Andernfalls werde man zum "emotionalen Analphabeten".

Ein Leben unter Angst sei auf Dauer nicht auszuhalten, die Gegenstrategie sei, Gefühle wegzuschieben. Diese ließen sich aber nicht auf Dauer verdrängen. F. wusste aber, dass er gescheit war und die Möglichkeit hatte, etwas aus sich zu machen. In der Pubertät kam der Wendepunkt, sich von der Mutter nichts mehr bieten zu lassen, die Situation umzudrehen - das Machtbedürfnis wuchs, und gleichzeitig der Wunsch, einen Menschen ganz für sich zu haben, wo man keine Angst mehr haben muss, ihn zu verlieren.

"Josef F. nimmt seine bösartige Seite selbst wahr"
Kastner sprach von einem Vulkan: Unter der Oberfläche brodelten Bedürfnisse nach Dominanz und Herrschen: "Josef F. nimmt seine bösartige Seite selbst wahr", auch, dass er zum Vergewaltiger geboren sei. Er könne sich ganz gut kontrollieren, aber wenn er die Kontrolle lockere, breche das durch.

Das Bedürfnis, mächtig zu sein, habe der Angeklagte dann in seiner Familie ausgelebt - den Bereich der Sexualität jedoch nicht in ausreichendem Maß. Fantasien entstehen, werden gewissermaßen zur Lawine - bis man irgendwann beginnt, reale Voraussetzungen für ihre Umsetzungen zu schaffen. Als Beispiel für den Mechanismus "man weiß, man soll etwas nicht tun, aber es ist eh nicht so schlimm, man kann ja jederzeit aufhören" führte Kastner den Kampf von Rauchern gegen ihre Sucht an. Man korrumpiere sich sozusagen selbst.

Eine grandiose Situation sei für F. entstanden, als "er's geschafft" hat: Er kann seine sexuellen Bedürfnisse ausleben, es gibt keinen Widerspruch mehr, kein Risiko - und hat einen Menschen ganz für sich allein. Auch Kinder zu zeugen hätte einen Grund gehabt: Mit mehr Kindern würde die Tochter noch mehr an ihn gebunden und zugleich für andere Männer unattraktiv.

Tochter als Opfer ganz bewusst ausgesucht
Josef F. hat sich laut Kastner seine drittgeborene Tochter ganz bewusst als Opfer ausgesucht. Die im April 1966 zur Welt gekommene Frau sei ihm "am ähnlichsten" gewesen. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, gerade ihren Willen zu brechen. F. hatte nach seiner Festnahme selbst erklärt, die zum Zeitpunkt ihrer Gefangennahme 18-Jährige wäre ihm von sämtlichen Kindern am ähnlichsten gewesen: "Sie war stur, am stärksten. Das war die größte Herausforderung." Laut Gerichtspsychiaterin nahm der Angeklagte daher sie gefangen, um an ihr seine Allmachtfantasien ausleben zu können: "Je stärker der Gegner, desto größer der Sieg." Jemanden zu besiegen, "der schon klein beigibt, wenn man ihn schief anschaut", hätte den Mann nicht interessiert, so die Sachverständige.

Das Verhalten des nunmehr 73-Jährigen sei auf Dominanz ausgerichtet gewesen, nicht auf Vernichtung und Tötung seines Opfers. Dabei sei Josef F. stets klar gewesen, dass er unrecht und schuldhaft handelte: "Er hat gewusst, er handelt gegen die Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Dieses Wissen war immer vorhanden."

Der Mann habe jedoch die Eigenschaft, unliebsame Dinge einfach wegblenden zu können: "Sobald er aus dem Keller rausgegangen ist und die Tür zugemacht hat, war es weg. Er hat die Möglichkeit gehabt, sein Leben oben unbelastet vom Leben unten zu leben." Lediglich kurz vor dem Einschlafen und unmittelbar nach dem Aufwachen hätte Josef F. sein Gewissen gedrückt, meinte Kastner: "Immer dann ist es ihm schlecht gegangen."

Psychiaterin empfiehlt Einweisung in Anstalt
Für die Sachverständige stand außer Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum zurechnungsfähig war: "Die Verantwortlichkeit für das, was Herr F. gemacht hat, kann ihm keiner nehmen." Kastner empfahl dem Gericht, ihn im Falle eines Schuldspruchs in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da "eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit" vorliege und trotz des vorgerückten Alters des bald 74-Jährigen dieser nach wie vor gefährlich sei und schwerwiegende Straftaten begehen könnte, sollte er nach allfälliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe unbehandelt entlassen werden.

Josef F. wirke zwar wie ein "alter zittriger Mann, bei dem sich das Nachlassen der Sexualität abzeichnet". Sein Grundverlangen sei aber das Bedürfnis nach Macht, Beherrschung, Kontrolle. Die sexuelle Komponente spiele eine sekundäre Rolle. "Er muss sich unbedingt als mächtig, potent im weitesten Sinn erleben. Diese Störung ist auch durch das Alter nicht abgebaut", erläuterte die Gutachterin.

Sie riet dazu, Josef F. "so lange sicher zu verwahren, bis aus der Behandlung ein Erfolg resultiert". Grundsätzlich sei der Angeklagte therapierbar, sofern er Strategien gegen seine Persönlichkeitsstörung entwickle. Ansonsten seien zukünftig von ihm Straftaten zu befürchten, betonte Kastner: "Es ist alles denkbar, was seine Machtansprüche befriedigt."

Verlies im Keller selbst von außen kaum zu öffnen
Das elektromechanische Gutachten wurde von Richterin Humer verlesen, da auf die Einvernahme des Sachverständigen verzichtet worden war. Dabei wurde festgestellt, dass selbst wenn jemand im Keller nachgesehen und die Tür zum Verlies entdeckt hätte, in dem die Tochter des Angeklagten gefangen war, wäre er kaum in den Keller gelangt.

Josef F. hatte die Schleuse zu den Kellerräumlichkeiten mit einer Funkfernsteuerung versehen. Daneben existierte ein außerhalb angebrachter Schalter, mit dem die Schleuse allerdings nur zu öffnen war, wenn dieser in eine ganz spezielle Stellung gebracht wurde. Von innen ließ sich die Schleuse überhaupt nicht öffnen, so dass die dort Festgehaltenen vermutlich zugrunde gegangen wären, wenn Josef F. von seinen oft wochenlangen Urlauben im Ausland nicht zurückgekehrt oder ihm ein Unfall widerfahren wäre.

Die Stromleitungen, die Josef F. im Keller verlegt hatte, waren dilettantisch installiert worden. So war die Gefahr von lebensbedrohenden Stromschlägen gegeben, hieß es im Gutachten. Bei einem Kurzschluss hätte es zu einem Kabelbrand kommen können, der für die Eingeschlossenen vermutlich fatale Folgen gehabt hätte. Ein Stromausfall im Verlies wäre von außen nicht bemerkbar gewesen.

"Ausführliches Gespräch" mit Psychiater
Wie am Dienstag hat Josef F. auch am Mittwoch nach der Verhandlung ein "ausführliches Gespräch" mit dem Psychiater geführt, der während des laufenden Prozesses zu seiner Betreuung abgestellt ist. Das gab der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer, bekannt. Der Angeklagte habe zu dem Psychiater "quasi ein therapeutisches Verhältnis", das Gespräch sei auch "Teil der Suizidprävention" gewesen und habe einer allfälligen "Vorbereitung auf den Maßnahmenvollzug" gedient.

Alle Infos zum Prozessauftakt sowie die Bilder vom zweiten Verhandlungstag findest du in der Infobox!

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