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Inzest-Fall

17.03.2009, 16:57
Prozessauftakt: Teilgeständnis von Josef F.
0:00 | 01:31
krone.tv
Beim Prozessauftakt zum Inzest-Fall von Amstetten blieb der Angeklagte Josef F. am Montag im Landesgericht St. Pölten bis zu Beginn der Verhandlung stoisch mit einem blauen Büroordner vor dem Kopf stehen. Kurz nach 9.30 Uhr eröffnete Richterin Andrea Humer dann das Verfahren. Zitternd und mit gefalteten Händen nahm Josef F. daraufhin in der Mitte des Verhandlungssaals Platz. Bald darauf legte er ein Teilgeständnis ab. Die Öffentlichkeit wurde nach zweistündiger Verhandlung vom Prozess ausgeschlossen.

Laut dem Verteidiger von Josef F., Rudolf Mayer, war der Angeklagte vor dem Beginn seines Prozesses am Montag "sehr nervös und er hat sich sehr geschämt". Dies sei mit ein Grund gewesen, warum F. sein Gesicht vor der Presse verborgen und jeglichen Kommentar verweigert hätte, sagte der Anwalt. Einzelheiten zu der Verhandlung wollte Mayer aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht bekanntgeben. Bei seiner Verteidigung verfolgt Maier nach eigenen Angaben "keine Strategie". F. erzähle, wie es gewesen ist, und bekenne sich dann je nach Anklagepunkt schuldig oder nicht.

"Mein Ziel ist es, dass man sich vorurteilsfrei mit dem Angeklagten beschäftigt", sagte der Anwalt.  Dass F. - wie medial oft kolportiert - ein "Monster" sei, wollte Mayer so nicht stehen lassen. Zwar sei außer Zweifel, dass die Taten von F. teilweise "monströs" gewesen seien. Andererseits hätte ein "Monster" der erkrankten Tochter kaum ärztliche Hilfe zukommen lassen, sondern sie "zum Verschwinden gebracht", meinte der Anwalt.

Teilgeständnis abgelegt
Vor Gericht gab Josef F. zu, seine Tochter und die mit ihr im Keller gezeugten und dort verbliebenen Kinder an möglichen Fluchtversuchen gehindert zu haben, indem er ihnen weismachte, das Verlies mit Strom- und Gasfallen "gesichert" zu haben. Auch zur Freiheitsentziehung und zur Blutschande bekannte sich der 73-Jährige schuldig. Zu den inkriminierten sexuellen Handlungen sei er "teilweise schuldig", sagte F. Demgegenüber beteuerte der Angeklagte seine Schuldlosigkeit zu den massivsten Anklagepunkten: Den Mord durch Unterlassung wies er ebenso zurück wie den Sklavenhandel.

Das teilweise Schuldbekenntnis muss Josef F. im Verlauf des Verfahrens näher ausführen. Weitere Zeugen in dem Prozess wurden nicht beantragt, Ehefrau und Kinder des Angeklagten haben von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht.

Die Bilder vom Prozessauftakt findest du in der Infobox!

"Eine sehr harte Kindheit" verbracht
Bevor aus Opferschutzgründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde (siehe dazu Story in der Infobox), skizzierte Josef F. bereitwillig seine Lebensgeschichte. Er habe "eine sehr harte Kindheit" verbracht, legte er den Geschworenen dar. "Meine Mutter wollte mich nicht. Sie war ja schon 42. Sie wollte einfach kein Kind, und sie hat mich entsprechend behandelt. Ich bin geschlagen worden", erzählte der Angeklagte. Er habe sich öfters unter einer Nähmaschine und hinter dem Brennholz-Stoß versteckt.

Mit zwölf habe er seiner Mutter dann deutlich gemacht, dass er sich nicht mehr länger misshandeln lassen und sich zur Wehr setzen werde: "Von dem Moment an war ich der Satan für sie." Er habe "überhaupt keine innige Beziehung" zur Mutter gehabt, die bis zu ihrem Tod im Jahr 1980 mit ihm unter einem Dach wohnte, bilanzierte Josef F. mit brüchiger Stimme. Er habe von ihr nie Zärtlichkeiten bekommen. Der Vater wiederum sei "nur sporadisch, selten" dagewesen. Die Härte seiner Mutter führte der Angeklagte auf ihre eigene Kindheit zurück: "Ihr Leben war auch nicht gerade das Schönste. Sie ist am Bauernhof aufgewachsen und hat schon mit acht Jahren arbeiten müssen."

Frau war bei Heirat erst 17 Jahre alt
Er habe die Hauptschule mit ausgezeichneten Noten verlassen. Seine Eltern hätten es sich allerdings nicht leisten können, ihn weiter zur Schule gehen zu lassen, weshalb er eine Lehre in Angriff genommen habe, erzählte Josef F. Als Lehrling habe er "so gut wie kein Geld gehabt". Nach der Lehrabschlussprüfung lernte er seine spätere Ehefrau kennen, mit der es erstmals zu Intimitäten mit dem anderen Geschlecht kam. "Sie war die erste Frau überhaupt für mich", berichtete Josef F. Nachdem er bei der VOEST eine Arbeit gefunden hatte, habe er sie geheiratet. Die Frau war damals siebzehneinhalb Jahre alt. Sie sei sehr häuslich gewesen und habe sich mindestens zehn Kinder gewünscht: "Ich war damit einverstanden."

Im Haus der Mutter richtete sich Josef F. eine eigene Wohnung ein, die er im späteren Verlauf ausbaute. 1957 brachte die Frau das erste Kind zur Welt. "Alle drei Jahre ist dann praktisch ein weiteres gekommen", gab der 73-Jährige zu Protokoll. Er selbst sei aus finanziellen Gründen auf Montage nach Luxemburg und Ghana gegangen, wo er sich eineinhalb Jahre aufhielt. Am Mondsee pachtete die Familie einen Gasthof mit 300 Sitzplätzen, um Geld dazu zu verdienen.

Tochter betäubt und ins Verlies gesperrt
1974 nahm Josef F. in Amstetten einen größeren Umbau auf seiner Liegenschaft vor. Er wollte "zusätzliche Wohnungen, um einen Nebenerwerb zu haben". Außerdem errichtete er einen Keller: "Das war gedacht als Büro. Der andere Teil wäre für Sachbestandteile gewesen." Auf die Frage der Richterin, was er damit meine, erwiderte der Angeklagte: "Maschinen." In diesen Keller wurde Ende August 1984 laut Anklage die damals 18-jährige Tochter des Mannes verschleppt, indem er vorgab, sie möge ihm beim Transport eines Schrankes behilflich sein. Dabei soll der Vater dann das Mädchen betäubt und in den finsteren Raum verbracht haben. Bevor sich Josef F. dazu äußern konnte und somit die anklagegegenständlichen Fakten erörtert worden wären, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Video mit Opfer-Befragung gezeigt
Danach wurde die Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt. Auch das Video der Tochter, das im Vorverfahren mit der mittlerweile 42-Jährigen aufgenommen wurde, haben die Geschworenen zum Teil schon zu sehen bekommen. Das gab Franz Cutka, Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichts St. Pölten, am Montagnachmittag nach dem ersten Verhandlungstag bekannt. Die Frage, wie sich Josef F. während der Videovernehmung seiner Tochter verhielt, könne er nicht beantworten. Cutka verwies darauf, dass er nicht im Gerichtssaal gewesen war. Das insgesamt elfstündige Filmmaterial wird den Geschworenen "in Portionen" gezeigt werden.

Wann im Prozess die Gutachter zu Wort kommen werden - mitentscheidend dürfte vor allem die Expertise der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner sein -, ist vorerst noch offen. Wie Cutka erklärte, werde sich das "im Verlauf der weiteren Verhandlung herausstellen". Neben Kastner sind auf Antrag der Staatsanwaltschaft Sachverständige für Neonatologie, Elektromechanik und Lüftungstechnik eingeholt werden. Möglicherweise wird es nicht nötig zu sein, die Geschworenen mit allen vier Gutachten zu befassen, deutete Cutka an: "Das hängt von der weiteren Verantwortung des Angeklagten ab."

Zum Prozessauftakt mit Mappe vorm Gesicht
Nachdem ihm der Büroordner, mit dem er bis Prozessbeginn seine Gesicht abgeschirmt hatte (zum psychologischen Aspekt von F.s Auftritt vor Gericht siehe Story in der Infobox), abgenommen wurde, hatte der Angeklagte auf die Frage der Richterin nach seiner Beschäftigung erwidert, er sei "Pensionist seit meinem 60. Lebensjahr". Monatlich steht ihm seiner Aussage zufolge ein Ruhegenussanspruch von 1.100 Euro zu. Er besitze mehrere Immobilien, allerdings laufe ein Konkursverfahren, sagte der Angeklagte.

Nachdem ihn die Richterin ermahnt hatte, bei der Wahrheit zu bleiben ("Ein Geständnis wäre der wesentlichste Milderungsgrund"), wurden die Geschworenen vereidigt. Die Vorsitzende machte außerdem in einem Eingangsstatement deutlich, dass man es im vorliegenden Fall mit einem Einzeltäter zu tun habe: "Das ist nicht das Verfahren eines Ortes oder einer gesamten Nation!"

Richterin betont Recht auf faires Verfahren
Richterin Humer betonte, Josef F. habe ein Recht auf ein faires Verfahren, das Gericht sei "zur strengsten Objektivität verpflichtet". Daneben und vor allem wären aber die Opferrechte zu berücksichtigen. Es sei nicht zulässig, "aus reiner Sensationslust über Dinge aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich zu berichten".

Anklägerin: "Unvorstellbares Martyrium"
Danach begann Staatsanwältin Christiane Burkheiser ihren Eröffnungsvortrag. Josef F. wirke "wie ein netter alter Herr von nebenan". Sie bescheinigte ihm "ein gut gepflegtes Äußeres und höfliches Auftreten". Auch habe sich der 73-Jährige im Vorverfahren kooperativ gezeigt. Sodann ging die Staatsanwältin aber hart ins Gericht mit dem Angeklagten, der "keine Anzeichen von Reue und Unrechtsbewusstsein gezeigt hat", und sprach von einem "unvorstellbaren Martyrium" für die Opfer.

"Keiner kann sich wirklich vorstellen, was sich da unten abgespielt hat", kam Burkheiser auf die Vorgänge in dem Kellerverlies zu sprechen. Die Anklägerin zeigte die Lebensumstände dramatisch auf: Die Tür zum Schwurgerichtssaal hatte sie in der Höhe von 1,74 Metern markieren lassen, um den Geschworenen die Höhe des Verlieses vor Augen führen zu können. Die Staatsanwältin zeigte den Geschworenen eine Box mit Mitbringseln aus dem Keller. Sie forderte die Laienrichter auf: "Riechen Sie an den Gegenständen!"

"Er kam, nahm sie und ging wieder"
Der Angeklagte habe über seine Tochter wie sein Eigentum verfügt - er bestimmte, wann sie Lebensmittel oder Kleidung erhielt. Oft fiel der Strom aus, oder F. stellte ihn tagelang ab, führte die Staatsanwältin aus. Im ersten Jahr der Gefangenschaft habe es gar keine Kommunikation gegeben: "Er kam, nahm sie und ging wieder", sagte Burkheiser. Eines der schlimmsten Dinge, die der Eingesperrten angetan wurden, war für die Staatsanwältin jedoch die ständige Ungewissheit, wann und ob F. überhaupt wieder käme.

Ausführlich ging die Staatsanwältin auf die Geburt von Zwillingen am 28. April 1996 ein: Der Angeklagte habe sporadisch nachgeschaut, aber nichts unternommen, als der eine Säugling zu keuchen begann und eine bläuliche Gesichtsfarbe bekam. Der Bub starb ohne jegliche medizinische Hilfe nach zweieinhalb Tagen, "Seinem eigenen Fleisch und Blut Hilfe zu verweigern", sei Mord durch Unterlassung, wandte sich die Staatsanwältin direkt an den Angeklagten.

Verteidiger-Appell an Geschworene
Ebenso eindringlich wie die Staatsanwältin hat Verteidiger Rudolf Mayer in seiner Replik an die acht Geschworenen (vier Frauen und vier Männer) appelliert, sich der von Richterin Humer eingangs angesprochenen Aufgabe der Wahrheitsfindung zu widmen. "Sie sind nicht Rächer, Sie müssen Emotionen weglassen, sonst werden Sie dem Fall nicht gerecht." Mayer verwies eingangs darauf, dass er selbst massiv bedroht worden sei, weil er diese Verteidigung übernommen hat. Im juridischen Sinn bedeute Verteidigung, aufzuzeigen, was für den Mandanten spreche. Jeder Bürger müsse sicher sein, dass fair ermittelt und geurteilt wird. Er werde sicher nicht sagen, dass alles "nicht so arg war", aber die Darstellungen von Opfer und Täter seien abzuwägen. Mayer widersprach auch der Aussage der Staatsanwältin, dass Josef F. keine Reue zeige: Sein Mandant habe der Gutachterin gegenüber betont, dass er 24 Jahre lang Schuldgefühle hatte.

Fälle von jahrelang Eingesperrten, sexuell Missbrauchten und Inzest gebe es überall auf der Welt. Außergewöhnlich in diesem Fall sei, dass sich der Angeklagte eine Zweitfamilie aufgebaut hatte. Wäre nur die Triebbefriedigung das Ziel, "dann mach' ich keine Kinder, schaffe keine Schulbücher und Geschenke herbei", sagte Mayer. Als "Monster" hätte er alle umgebracht. Stattdessen sorgte er dafür, dass die im Verlies lebensgefährlich erkrankte 19-Jährige ins Spital kam - in der Gewissheit, dass sie wohl anschließend alles erzählen werde.

Der Verteidiger erläuterte weiters, dass die aufgrund des gerichtspsychiatrischen Gutachtens beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedeute, dass der 73-Jährige nach der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in eine geschlossene Anstalt kommen werde. "Versuchen Sie dem Angeklagten trotzdem noch als Mensch zu begegnen und für das zu verurteilen, was er zweifelsfrei gemacht hat", schloss Mayer seinen Vortrag.

Keine Tumulte bei Prozessbeginn
25 Polizeibeamte hatten vor dem Prozess um das Gerichtsgebäude Stellung bezogen. Fernseh- und Radioteams aus der ganzen Welt kommentieren den Prozess. Der Zutritt der 95 akkreditierten Journalisten lief "ohne Probleme" ab, wie Polizeidirektor Johann Schadwasser sagte. Befürchtete Tumulte vor dem Gebäude waren ausgeblieben. Lediglich eine Gruppe von Aktivisten nutzte die Gelegenheit und die mediale Präsenz für eine Demonstration direkt vor dem Gerichtsgebäude, wo sich Journalisten mitunter gegenseitig interviewten. Die Teilnehmer der Kundgebung, zum Teil maskiert, forderten mehr Rechte für Missbrauchsopfer (siehe dazu den krone.tv-Beitrag in der Infobox).

Urteil könnte schon Donnerstag fallen
Die Verhandlung ist auf fünf Tage, also bis Freitag anberaumt. Laut Gerichtssprecher Cutka sei es aber abhängig vom Verhalten des Angeklagten auch denkbar, dass bereits am Donnerstag ein Urteil gefällt wird. Sollte der 73-Jährige im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt werden, droht ihm lebenslange Haft (zum möglichen Strafaußmaß siehe Story in der Infobox).

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