Am Steuer: Horngacher, der sich in Begleitung seiner betagten Mutter befand. Ins Auge stach den Gesetzeshütern gleich die eigenartige Aufmachung des Fahrzeuglenkers: Der frühere Spitzenpolizist soll einen schwarzen Talar getragen haben, wobei seine Schultern mit Eichenlaub bekränzt waren.
Als ihn die Uniformierten zur Rede stellten, soll Horngacher sie "abgeschasselt" und verlangt haben, man möge ihn mit "General" ansprechen. In Folge seiner straf- und dienstrechtlichen Kalamitäten hat er auf diesen Titel allerdings keinen Anspruch mehr.
Die Bundespolizeidirektion Wien wollte den Zwischenfall nicht offiziell bestätigen. "Es gibt ein Verwaltungsstrafverfahren. In diesem hat nur der Beschuldigte Akteneinsicht", sagte Pressesprecher Walter Hladik am Dienstagnachmittag auf Anfrage.
OGH bestätigt Urteil gegen Horngacher
Der OGH hat unterdessen den Schuldspruch gegen Horngacher wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses bestätigt (ausführlicher Bericht in der Infobox). Die Karriere des außer Dienst gestellten früheren Wiener Landespolizeikommandanten dürfte damit ihr definitives Ende gefunden haben.