Bericht klagt an
Europa noch immer als Folterwerkzeug-Exporteur
"Von Worten zu Taten" lautet der Titel des 62-seitigen Berichtes, den das Londoner Büro von Amnesty International in Kooperation mit Omega erstellt hat (Download-Link in der Infobox). Darin legt die Menschenrechts-Organisation Beweise vor, dass auch nach der Umsetzung der EU-Richtline 1236/2005 vor vier Jahren noch immer Firmen mit als Folter-Werkzeugen klassifizierten Gegenständen bzw. "Sicherheitsausrüstung", die mitunter auch zur Folter verwendet wird, handeln können.
Spanien, Frankreich und Italien werden etwa als Umschlagsplätze für solche Gegenstände genannt. Dortige Hersteller biegen sich die Gesetze zugunsten des Profits beliebig zurecht. Auch gibt es Händler, die das Material aus Drittländern importieren und es weiterverkaufen. Beweise wurden in den Jahren seit 2006 u.a. auf Sicherheitsmessen in Fernost gesammelt, wo auch europäische Händler ihre Waren anpreisen. Ebenso gibt es mit alten Sowjet-Republiken wie Georgien Deals.
Reizgas für China, Pfefferspray für Indien - ganz offiziell
Aber es existieren auch offiziell von EU-Staaten genehmigte Geschäfte, die aus einem bestimmten Blickwinkel durchaus fragwürdig erscheinen, so Amnesty. Tschechien gewährte in den Jahren 2007 und 2008 mehrmals die Ausfuhr von Elektroschockern und Reizgas in Länder wie Senegal, Pakistan, Venezuela und Israel, wo solche Gegenstände und Substanzen nachweislich auch zur Folter eingesetzt werden. Deutschland gab den Sanctus für Exporte von Reizgas und Pfeffer-Spray nach China, Indien und Kamerun.
Die Menschenrechtslage in China ist hinreichend bekannt. Aus Indien ist belegt, dass Häftlingen bei Verhören Pfeffer-Spray in den After gesprüht wird. In Kamerun gab es vielfach missbräuchlichen Einsatz von Tränengas gegen Inhaftierte. Einer Studie der Medical Foundation zufolge werden in Kamerun Elektroschocker bei 30% aller Folterungen (u.a. an Genitalien und Zunge) eingesetzt. Anders als die in vielen Ländern zugelassenen Taser verursachen die als "Viehtreiber" bekannten Elektroschocker schmerzhafte Brandwunden und ermöglichen mehrere Sekunden lange Schocks.
Die Umsetzung der Richtline bzw. die bestehenden Kontrollmechanismen für den Handel mit Folter- oder Folter-tauglichen Instrumenten in den einzelnen EU-Staaten lassen großteils zu wünschen übrig, meint Amnesty. So veröffentlichen nur sieben von 27 EU-Staaten wie vorgeschrieben die zugelassenen Export-Geschäfte, die unter diese Vorschriften fallen. Fünf Länder gaben gegenüber Amnesty an, bei ihnen existiere kein Hersteller oder Händler, der von der Richtline betroffen sei. In drei dieser fünf Länder werben Händler sogar in Interviews mit ihren potenziell als Folter-Instrumenten tauglichen Waren.
Daumen-Schellen "Made in E.U."
In den einschlägigen Regionen wird die Folterung von Gefangenen ohne "Nachschub" aus Europa natürlich nicht zum Erliegen kommen. Fraglich ist auch, wie groß der Anteil europäischer Händler am "Folter-Markt" überhaupt ist. Der Menschenrechtsorganisation geht es vielmehr um das Prinzip, dass eine 2006 beschlossene Richtline auch 2010 und darüberhinaus zu gelten haben solle.
Zumal in mehrfacher Hinsicht Nachbesserungsbedarf besteht: So stellt Amnesty in den Raum, ob es moralisch in Ordnung sei, dass Deutschland den Export von Fesseln an das Arabische Emirat Dubai genehmigt, wo Gefangene nachweislich wochenlang in Ketten gelegt werden. Neben Wandfesseln "Made in E.U." (eine Handschelle mit einem Befestigungshaken statt der zweiten Schelle, Anm.) werden etwa Daumen-Fesseln (Bild in der Mitte) von europäischen Händlern und Herstellern verkauft. Daumen-Schellen verursachen bei den Gefangenen – es sind dies nicht immer Straftäter sondern auch politisch oder religiös Verfolgte – immense Schmerzen und führen relativ schnell zu Knochenbrüchen. Amnesty fordert ein Verbot statt einer Exportkontrolle in der Richtlinie. Bisher gibt es dies nur in den Gesetzen von Ungarn und Großbritannien.
Aus "Handschellen in Übergröße" werden Fußfesseln
Bände für die Löchrigkeit der Kontrollmechanismen spricht die Regelung über den Export von Handschellen, deren Rolle im Strafvollzug generell Amnesty nicht anzweifelt. Eine Handschelle wird aber im Gesetz nur durch die länge der Kette definiert. Weil der Handel mit Fußschellen in der Richtlinie verboten ist, verkauft zum Beispiel ein spanischer Hersteller "Handschellen in Übergröße", die durch das Nachrüsten mit einer längeren Kette wiederum zu Fußfesseln werden. Laut Amnesty gibt es die lange Kette sogar als "Zubehör". Das Unternehmen belieferte 2008 einen Händler in Venezuela, der die Ware dann als Fußfesseln weiterverkauft hat.
Daneben steigt die Zahl der zur Folter verwendeten Gegenstände, die durch Schlupflöcher in der Richtline fallen bzw. 2006 noch nicht existiert hatten. Dazu gehören etwa Stachelprügel aus Metall, sogenannte "Sting Sticks" (Bild links), die aus chinesischer Massenproduktion nach Kambodscha und Thailand exportiert werden. Aus den Zielländern gibt es Beweise, dass Polizei-Milizen diese Waffen gegen Demonstranten eingesetzt haben und dabei gezielt auf die Augenpartie losgingen. Die Gesetzgeber in den USA und Großbritannien haben mit dem Aufkommen dieser billigst herzustellenden Waffen Export-Verbote erlassen. Die derzeit geltenden EU-Vorschriften würden es aber keinem Unternehmer verbieten, mit diesen Gegenständen Handel zu betreiben.
EU-Kommission zum Handeln aufgerufen
Amnesty ruft die EU-Kommission auf, die bestehenden Rechtslücken zu schließen. Die EU-Staaten sollen die Regeln konsequent(er) anwenden. Der Bericht wird am Donnerstag auch im Unterausschuss für Menschenrechte des Europaparlaments zur Sprache gebracht.







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