Missbrauch in Kirche

Papst schweigt weiter, Vatikan geht in die Offensive

Ausland
14.03.2010 13:31
Papst Benedikt XVI. schweigt weiter zu den Missbrauchs-Fällen in katholischen Einrichtungen. Beim Angelus-Gebet am Sonntag in Rom ging der deutsche Pontifex mit keinem Wort auf die Skandale ein. In der Vergangenheit hatte er bei dem Gebet am Ende der Messe durchaus aktuelle Ereignisse thematisiert. Vatikan-Geistliche gehen indes in die Offensive, relativieren die aktuelle Welle an Missbrauchs-Vorwürfen und verteidigen den schweigenden Papst.

Das Angelus-Gebet war - vor allem in Deutschland - mit Spannung erwartet worden. Es war der erste öffentliche Auftritt des Papstes, nachdem am Samstag eine folgenreiche Entscheidung aus Joseph Ratzingers Amtszeit als Münchner Erzbischof bekannt geworden war. 

Unter Benedikts Aufsicht war, wie berichtet, 1980 ein pädophiler Priester aus Essen "zur Therapie" nach München versetzt, dort aber bald wieder zum Gemeindedienst geschickt worden. Er verging sich erneut an Buben und wurde später strafrechtlich verurteilt.

Der Mailänder "Corriere della Sera" berichtete am Sonntag, man habe sich im Vatikan seit Tagen darauf vorbereitet, dass der Fall aus dem Erzbistum des heutigen Papstes öffentlich gemacht wird. Kaum habe die "Süddeutsche Zeitung" die Sache dann gebracht, sei die wahrscheinlich schon vor Tagen formulierte Darstellung der Münchener Diözese, nämlich dass Benedikt nichts von der Zulassung zum Gemeindedienst wusste und ein Generalvikar die Verantwortung übernimmt, im Internet aufgetaucht "und sofort von Pater Lombardi (dem Sprecher des Vatikans, Anm.) wiederholt worden".

Vatikan-Bischof: Negatives Image "übertrieben"
Die Vatikanzeitung "Osservatore Romano" setzt sich indes mit Gegenangriffen zur Wehr. Es werde "mit Verbissenheit" versucht, Missbrauchsfälle als besonders häufig in der Kirche darzustellen. Dabei sei sie diejenige Institution, die am klarsten gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vorgehe, heißt es in einem Gastkommentar von Giuseppe Versaldi, Mitglied des vatikanischen Obersten Gerichtshofs und Bischof im italienischen Alexandria.

Das negative Image im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen sei "übertrieben". Es sei "paradox, die Kirche so darstellen zu wollen, als sei sie verantwortlich für den Missbrauch Minderjähriger". Papst Benedikt XVI. führe einen "offenen und entschlossenen Kampf" gegen die Vergehen durch Geistliche. Versaldi wies als falsch zurück, dass der Papst sich mehr um die Theologie als um die Kirchenleitung kümmere. Dies sei ein "Klischee, das manche leider auch innerhalb der katholischen Hierarchie glaubhaft machen wollen".

"Keinerlei Kausalzusammenhang" mit Zölibat
Versaldi, ehemaliger Professor für Kirchenrecht und Psychologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana, verwarf auch die These, der Zölibat sei eine Ursache für Pädophilie: "Es ist erwiesen, dass keinerlei Kausalzusammenhang besteht." Sexueller Missbrauch sei bei Nichtklerikern und Verheirateten verbreiteter als bei ehelos lebenden Geistlichen. Priester, die pädophile Vergehen begangen hätten, hätten auch zuvor Probleme mit ihrer Ehelosigkeit gehabt.

Jeder einzelne Missbrauch durch einen Priester sei inakzeptabel, betonte der Bischof. "Zu Recht will die Kirche keinerlei Unsicherheit hinsichtlich der Verurteilung des Verbrechens tolerieren", schrieb Versaldi. Dazu gehöre auch die Entfernung aus dem Dienst für denjenigen, der sich "mit einer solchen Schande befleckt" habe, sowie eine "gerechte Entschädigung für die Opfer".

Verjährungsfrist für Missbrauch könnte aufgehoben werden
Charles J. Scicluna, Strafverfolger der Glaubenskongregation für schwere kirchenrechtliche Vergehen, der die Vorwürfe gegen Benedikt am Samstag als "falsch und verleumderisch" bezeichnete, äußerte am Sonntag hingegen seine Bereitschaft für eine Aufhebung der zehnjährigen Verjährungsfrist im Kirchenrecht. "Es wäre wünschenswert, zum früheren System zurückzukehren, nach dem es für schwerwiegende Vergehen keine Verjährung gibt", sagte er.

Scicluna bezog sich dabei auf das katholische Kirchenrecht vor 1898, das bis dahin keine zeitliche Begrenzung für eine kirchliche Strafverfolgung kannte. 2001 legte der Papsterlass "De delictis gravioribus" ("Über schwerwiegende Vergehen") für die kirchendisziplinarische Ahndung von Verstößen gegen das klerikale Keuschheitsgebot eine Verjährung von zehn Jahren fest, bei Missbrauch von Minderjährigen beginnen die zehn Jahre mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs.

Der Kirchenjurist verwies darauf, dass Papst Johannes Paul II. bereits 2002 die Vollmacht erteilt habe, in begründeten Einzelfällen von der Verjährung abzusehen. Diese Ausnahme werde "normalerweise auch gewährt", so Scicluna. Zu den "schwerwiegenden Vergehen" zählen nach dem Kirchenrecht etwa auch Verstöße gegen das Beichtgeheimnis und gegen die Eucharistie. Zum Vergleich: In Österreich verjähren Missbrauchsdelikte erst nach 20 Jahren, beginnend mit dem 28. Lebensjahr des Opfers.

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