Der Vorwurf, der ihr von der Exekutive gemacht wird, ist allerdings nicht virtueller Mord. Vielmehr wird der Frau zur Last gelegt, dass sie sich unberechtigterweise Zugang zum Account des Ex-Online-Partners, einem 33 Jahre alten Angestellten, der in der realen Welt rund 1.000 Kilometer von ihr entfernt wohnt, beschaffte.
Sie benutzte seine Zugangsdaten, um sich unter seinem Namen in das in Japan äußerst beliebte Onlinespiel einzuloggen. Die Daten habe sie von ihm selbst erhalten, als sie noch eine glückliche Online-Ehe führten, berichtete die Frau der Polizei. Durch die Möglichkeit, sich unter seinem Namen einzuloggen, gelang es der Japanerin auch, den Avatar des Verflossenen zu löschen.
Die Begründung für den Racheakt klingt genauso, wie man ihn auch in der realen Welt zu hören bekommt. "Ich wurde plötzlich geschieden, es gab kein einziges Wort der Warnung. Das hat mich sehr wütend gemacht", wird die Beschuldigte von Medien zitiert. Eine formelle Anklage steht derzeit noch aus. Im Falle einer Verurteilung drohen der Frau laut japanischem Recht bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe von rund 5.000 Dollar (rund 4.000 Euro). (pte)
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