"Ich habe vier Kinder, aber die Tochter habe ich am liebsten", erklärte der 46-Jährige Richter Roland Weber. "Sie hat leben können, wie sie wollte - ich habe mich nicht eingemischt." Zumindest so lange nicht, bis seine Tochter einen Bulgaren als Freund auserkoren hatte: Es war dies just der Sohn jener Bulgarin, mit der der - eigentlich verheiratete - Türke zusammenlebte.
"Wenn es nicht mit Liebe geht, dann mach ich es mit Gewalt"'
"Ich kenne den Burschen - was das für einer ist, habe ich gesagt. Das war meine Einmischung", sagte der 46-Jährige. Die Tochter hatte in ihrer kontradiktorischen Einvernahme ausgesagt, ihr Vater habe sich offen gegen die Beziehung ausgesprochen und hätte ihr mit dem Tod gedroht, wenn sie sich weiter treffen würden: "Du weißt, was ich für ein Mensch bin. Wenn es nicht mit Liebe geht, dann mach ich es mit Gewalt", soll der Angeklagte gesagt haben.
Nach einem Vorfall im Jahr 2008, bei dem der Türke die 21-Jährige geschlagen und getreten haben soll, erstattete die Frau Anzeige. "Reine Lügen", erklärte dazu der mehrfach vorbestrafte 46-Jährige. In dem Jahr flüchtete das Paar auch nach Bulgarien - der Angeklagte reiste ihm nach und versuchte erfolglos, die Frau zur Rückkehr zu bewegen. Schließlich heiratete die Tochter ihren Freund, zog mit ihm in die Wohnung seiner Mutter in Wien und brach den Kontakt zum Vater offenbar ab.
"Da habe ich die Selbstbeherrschung verloren"
"Hunderte Male habe ich angerufen und wurde abgewiesen. Aber sie hat nie gesagt, dass sie keinen Kontakt mehr will", so der Angeklagte. Am 3. April des Vorjahres habe er wieder nur den Schwiegersohn erreicht: "Er hat mich beschimpft. Da habe ich die Selbstbeherrschung verloren." Er fuhr mit geladener und entsicherter Pistole zur Wohnung, drang über ein Küchenfenster ein und eröffnete das Feuer.
Projektil trifft auch zufällig anwesenden Bekannten
Die Tochter wurde an Schulter, Oberschenkel und Gesäß getroffen; ein zufällig anwesender Bekannter erlitt einen Unterkieferdurchschuss: "Den habe ich vorher gar nicht gesehen, der hat sich versteckt", so der Angeklagte. Als der Mann plötzlich seine Hände in die Höhe gerissen habe, habe er sich erschreckt und ein Schuss habe sich gelöst. Der Ehemann konnte sich in der Toilette einschließen. Nachdem der Angeklagte erfolglos versucht hatte, die Türe aufzubrechen, schoss er durch ein Fenster hinein - traf aber nicht.
"Hätte ein Mal schießen dafür nicht gereicht?"
Schließlich flüchtete er und stellte sich in einer Polizeistation. "Meine Überlegung war, meiner Tochter eine kleine Verletzung zuzufügen, die sie nicht vergisst. Eine Lektion zu erteilen", sagte der 46-Jährige. "Und hätte ein Mal schießen dafür nicht gereicht?", fragte der Richter. "Ja. Ich hätte das eigentlich gar nicht machen sollen. Aber ich hab mir gedacht: 'Wie konntest du den eigenen Vater anzeigen?'."
Die Ehefrau des Angeklagten entschlug sich vor Gericht ihrer Aussage; die Lebensgefährtin wollte dies auch tun - sagte dann aber unter Abwesenheit des 46-Jährigen aus, dass das Paar offensichtlich Angst vor dem Vater gehabt hatte. Ein Sachverständiger bescheinigte dem Mann keine psychiatrischen Auffälligkeiten, zum Tatzeitpunkt sei auch keine Beeinträchtigung, auch nicht durch Alkohol, vorgelegen. Die Verhandlung wurde zur weiteren Einvernahme von Zeugen und zur Hinzuziehung weiterer Sachverständigen auf unbestimmte Zeit vertagt.
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