Fall wird geprüft

“Lya” musste schuldlos sterben

Kärnten
23.01.2017 17:31

Die verstorbene Huskyhündin, die im Lavanttal von einem Jäger zweimal angeschossen wurde und einen Tag später beim Tierarzt verstarb - die "Krone" berichtete - sorgt für österreichweite Empörung. Auch die Kärntner Jägerschaft ist mit dem Abschießen von Hunden überhaupt nicht einverstanden und Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner spricht von "ungerechtfertigtem Töten".

Huskyhündin "Lya" war am 13. Jänner kurz aus dem Garten ausgebüxt und wurde von einem Jäger vom Hochsitz aus, nur 250 Meter vom Wohnhaus entfernt, mit einem Schrotgewehr zweimal angeschossen. Die Besitzer mussten mitansehen, wie sich ihr Hund blutüberströmt nach Hause schleppte und aufgrund der schweren, inneren Verletzungen einen Tag später beim Tierarzt verstarb.

Einem Jäger ist es per Gesetz nur erlaubt, einen hetzenden Hund zu schießen, bei hoher Schneelage, oder wenn der Besitzer mehrmals auf seine Verwahrungspflicht hingewiesen wurde und sein Hund trotzdem ohne Aufsicht im Wald unterwegs ist.

Lya" hatte nur am angrenzenden Feld herumgeschnüffelt. "Mir ist der Fall bekannt. Die geschockte Hundebesitzerin hat sich an den Bezirksjägermeister gewandt. Der hat ihr sofort angeraten, die Polizei zu verständigen, um den Fall lückenlos aufzuklären. Trotzdem sollten sich Hundebesitzer an die Leinenpflicht halten", so Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft. Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner spricht von ungerechtfertigtem Töten. "Ich werde das nach dem Tierschutzgesetz auch prüfen lassen".

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