Kampier-Verbot

Gericht: Zelt-Rebellen blitzen ab

Kärnten
10.01.2017 16:37

Nächste Runde im Streit um "illegales Kampieren" in freier Natur: Weil nicht genau definiert ist, welche Regeln für Fischer gelten, die sich vor Wind und Wetter schützen, hat die leidige Causa sogar das Landesverwaltungsgericht erreicht. Jetzt liegt das Erkenntnis vor: Die Fischer seien zurecht abgestraft worden, heißt es darin. Der Fall dürfte jetzt bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.

Die Regeln, welche Art Unterstände gegen die Witterung in der Natur erlaubt sind, sind für viele unklar. Vor allem Fischer, die auf Wetterschutz angewiesen sind, stehen im Regen. Nachdem drei Petrijünger wegen illegalen Kampierens nahe der Drau abgestraft worden waren, ging der Fall zum Verwaltungsgericht.

"Unsere Schirmzelte wurden in der Vergangenheit öfter von Bergwacht und Polizei kontrolliert. Nie gab es Probleme", wettern die Betroffenen und erhoben Einspruch. Jetzt hat das Gericht jedoch die von der Behörde verhängte Strafe bestätigt: 220 Euro müssen die Petrijünger zahlen. Der Strafrahmen reicht bis zu 3630 Euro.

Dass es sich bei ihrem "Zelt" lediglich um einen Wetterschutz (Brolly) handelt, ist für das Gericht irrelevant. "Es trifft zu, dass der Gesetzestext des Kärntner Naturschutzgesetzes keine Definition des Begriffes "zelten" enthält", heißt es im Entscheid. Daher falle auch der Fischer-Wetterschutz in das Kampier-Verbot.

Die Betroffenen befürchten, dass als Konsequenz des Entscheides ein Nachtfisch-Verbot in Kraft treten könnte. Ob die Fischer in einer außerordentlichen Revision das Bundesverwaltungsgericht anrufen, ist noch offen.

Thomas Leitner, Kärntner Krone

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