Wiederbetätigung

Fußballer wieder vor Geschwornen

Kärnten
25.04.2017 16:57

Zum zweiten Mal steht am Mittwoch ein 26-jähriger Kärntner Fußballer wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Der junge Sportler trug Socken mit der Zahl 88 - für ihn eine Glücksziffer, für die Staatsanwaltschaft allerdings ein Nazisymbol. Auch der Oberste Gerichtshof hat den ersten Freispruch kritisch gesehen.

Zur Erinnerung: Der 26-Jährige spielt für einen Fußballverein nahe Klagenfurt. Bei einem Match im zweisprachigen Gebiet soll er zwei Sportler beschimpft und die Hand zum Hitlergruß erhoben haben. Kombiniert mit seinen umstrittenen Socken - die aufgestickte Zahl 88 wird von Neonazis missbraucht und ist deshalb von vielen Sportverbänden verboten - ergab das eine Anklage nach dem Verbotsgesetz. Doch die Geschworenen unter Richter Gerhard Pöllinger fällten im Vorjahr einen Freispruch.

Diesen hat der Oberste Gerichtshof nach einer Nichtigkeitsbeschwerde von Staatsanwalt Marcus Pacher aufgehoben. Seiner Rechtsansicht nach hätten die Geschworenen nicht nur über eine mögliche Wiederbetätigung, sondern auch über Verhetzung entscheiden müssen. Diese Fragestellung habe Richter Pöllinger verabsäumt. Daher muss das Verfahren unter dem Vorsitz eines neuen Richters - Michael Schofnegger - abermals durchgeführt werden.

Der Fußballer hatte stets seine Unschuld beteuert, seine Sperre durch den Fußballverband war nach dem Freispruch sofort aufgehoben worden.

Kerstin Wassermann, Kärntner Krone

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