¿Es war ein Kick¿

Polizeioffizier als Kinderporno-Sammler verurteilt

Österreich
14.11.2007 07:49
Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag ein Polizeioffizier zu sechs Monaten bedingter Haft und 7.700 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte auf seinem PC über Jahre hinweg tausende Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt gehortet und in zumindest einem Fall mit einem Interessenten per E-Mail anstößige Dateien ausgetauscht. Von Richterin Sonja Höpler-Salat nach seinen Beweggründen befragt, meinte nun der suspendierte Beamte: „Aus einem Sammlerkick heraus, gepaart mit Blödheit.“

Der 45-Jährige räumte ein, das Ganze habe auch „eine sexuelle Komponente gehabt, ich will nichts beschönigen“. Er habe 1999 bei „mitternächtlichen Surfausflügen“ begonnen, im Internet gezielt nach Kinderpornografie zu suchen. Den Anstoß dazu hätten Fernsehberichte gegeben. Abgespeichert habe er die Bilder, „weil ich Dinge, die mir interessant erschienen sind, immer gespeichert habe. Es war eine Art Erfolgserlebnis.“ Er habe „eine gewisse Sensationsgier“ verspürt, „weil das etwas ist, was nicht alltäglich ist“.

Ehefrau und Sohn ahnten nichts
Weder die Ehefrau noch der Sohn des Offiziers ahnten etwas von dessen heimlicher Leidenschaft. „Die ganz kleinen Kinder haben mich schon abgestoßen. Das habe ich widerlich gefunden“, betonte der Mann in seiner Verhandlung. Er gab weiters zu, abgesehen von Kinderpornografie auch Videos mit extremer Gewalt und realen Tötungsszenen gesammelt zu haben, was er im Vorverfahren damit begründet hatte, ihn als Exekutivbeamten habe das interessiert.

Im Rahmen der Aktion "Hydra" aufgeflogen
Der Mann war im vergangenen Sommer bei der Aktion „Hydra“ aufgeflogen, bei der das baden-württembergische Landeskriminalamt (LKA) über einen deutschen Internetdienstanbieter weltweit 6.000 Kinderporno-Konsumenten ausforschen konnte. Darunter befanden sich 33 Österreicher, 15 Täter kamen aus Wien. Als die Ehefrau des betroffenen Offiziers von der Sache erfuhr, reichte sie die Scheidung ein. Ob der Mann aus dem Polizeidienst entlassen wird, wird nach Rechtskraft der Gerichtsentscheidung - der 45-Jährige erbat sich vorerst Bedenkzeit - im Disziplinarverfahren entschieden.

Dem Polizisten wurde abgesehen von der Strafe auch die gerichtliche Weisung erteilt, seine sexuellen Neigungen mittels einer Psychotherapie behandeln zu lassen. Eine solche habe er schon vor einigen Monaten freiwillig angetreten, erklärte der 45-Jährige.

Symbolbild

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