Gott hat geantwortet

Himmelvater reagiert auf Strafanzeige

Viral
21.09.2007 19:39
Nach der Strafanzeige von Sensator Ernie Chambers (im Bild) gegen Gott im US-Staat Nebraska ist beim zuständigen Bezirksgericht eine Erwiderung eingegangen. Das mit "Gott" unterzeichnete Schreiben sei plötzlich auf seinem Schreibtisch gewesen, sagte am Donnerstag der Justizangestellte John Friend vom Bezirksgericht in Omaha.

Kläger in dem eigenwilligen Verfahren ist Senator Ernie Chambers vom Parlament in Nebraska. Er beschuldigt Gott, für terroristische Drohungen verantwortlich zu sein, Angst zu verbreiten und "unter Abermillionen von Erdbewohnern Tod, Zerstörung und Terror" verbreitet zu haben. Gott habe Wirbelstürme, Überschwemmungen und Tornados verursacht, erklärte der bekennende Agnostiker - diese Menschen lassen es im Unterschied zu Atheisten offen, ob es Gott gibt oder nicht. Als Ziel der Klage gab Chambers eine Einstweilige Verfügung gegen Gott an.

Gott genießt Immunität
In der dem Gericht jetzt vorliegenden Erwiderung wird geltend gemacht, dass der Beklagte Immunität gegenüber der irdischen Gerichtsbarkeit genieße. Auch wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts bestritten. Doch wenn man Gott für Unterdrückung und Leid verantwortlich mache, werde ein wichtiger Gesichtspunkt missachtet: "Ich habe Mann und Frau mit freiem Willen geschaffen, und neben dem Versprechen eines unsterblichen Lebens ist der freie Wille mein größtes Geschenk für euch." In dem Schreiben werde der Erzengel Michael als Zeuge angeführt, erklärte der Justizangestellte Friend.

Neben dem Dokument von unbekannter Herkunft wurde die Akte in dem Fall um eine weitere Erwiderung bereichert, die eine Kanzlei in Texas als Absender angibt. Die Gerichtsbarkeit kann nun ihren Gang gehen. Chambers betonte, er nehme die Strafanzeige ernst, wolle damit aber auch die abstrusen Seiten der amerikanischen Justiz sichtbar machen, in der jeder jeden verklagen könne

Häftling scheiterte mit Klage gegen Gott
Die Anzeige in den USA ist nicht der erste Versuch, mit rechtlichen Mitteln gegen Gott vorzugehen. In Rumänien wurde erst im Juli die Klage eines Häftlings gegen Gott mit der Begründung abgewiesen, Gott sei keine Person und habe demnach keinen Wohnsitz. 

Der Häftling hatte gegen "Gott, mit dem Wohnsitz im Himmel, vertreten in Rumänien durch die Orthodoxe Kirche" schriftlich Klage eingereicht. Er machte einen durch die Taufe geschlossenen "Vertrag" mit Gott geltend und nannte fünf Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch mit Straftaten, derer sich der Himmelsvater schuldig gemacht habe - darunter Betrug, Amtsmissbrauch und "unrechtmäßige Annahme von Gütern". Gott habe seinen "Vertrag nicht erfüllt", weil er zwar Gebete und Opfergaben angenommen, aber dafür keine Gegenleistung erbracht habe.

Der wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilte psychisch kranke Mann wollte Gott vor Gericht dafür verantwortlich machen, dass dieser ihn "nicht vor dem Teufel geschützt" habe.

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