„Das war Unachtsamkeit. Es ist mir peinlich, ich habe einen Fehler gemacht. So etwas passiert mir jedoch nie wieder“, so der HTL-Lehrer. „Der 18-Jährige hat einen meiner Schüler gebeten, für ihn eine zu einer Repetierbüchse umgebaute AK 47 zu kaufen.“
Das ginge vor dem Gesetz ja durch, das Problem ist aber die Kalaschnikow-Munition, Kaliber 7,62x39 SM, denn diese gilt laut Polizei als „Kriegsmaterial“ und ist auch so im Gesetz verankert.
„Der Erwerb dieser Patronen ist nur mittels Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte zulässig“, so ein Ermittler. Und der 18-Jährige besitzt nichts davon. In der HTL Ferlach, wo der 51-Jährige unterrichtet, kann man unter anderem auch zum Büchsenmacher ausgebildet werden. Der 18-jährige Munitions- und Gewehrkäufer war jedoch nicht an dieser Schule.
„Privatpersonen“
Aufgedeckt hat den Fall der Vater des Burschen, der die „Kalaschnikow“ in seinem Keller gefunden und die Polizei verständigt hat. Dass ein Lehrer Waffen an Schüler verkauft, darin sieht der 51-Jährige keinen Widerspruch: „Ich mache es ja nicht in der Schule. Die Schüler kommen als Privatpersonen zu mir.“ Der Lehrer muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
von Hannes Wallner, Kronen Zeitung
Symbolbild
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