Laut Platter könne es Polizisten "zweifellos zugemutet werden", zu unterscheiden und zu erkennen, ob es sich um ein offizielles oder um ein Fahrzeug eines Fußballfans handelt. Im EURO-Erlass des Innenministeriums sei klar geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei "Gefahr im Verzug" passieren soll.
"Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen", betonte auch Faymann. "Der Paragraf dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der EURO sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen." Das Ministerium prüfe, ob diese Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll.
Hintergrund der Debatte: Der Gesetzgeber unterscheidet im Kraftfahrgesetz zwischen offiziellen Flaggen mit Staatswappen und anderen Fahnen mit Aufschriften, zum Beispiel von Fußballclubs. Wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erläuterte, sind eigentlich Fahnen am Fahrzeug nur dann zulässig, sofern sie keine Staatswappen zeigen oder die Verkehrssicherheit gefährden. Laut Kraftfahrgesetz Paragraf 54 dürfen Flaggen oder Wimpel der Republik Österreich nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter angebracht werden und keinesfalls auf einem Privatauto.
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