Nach 18 Vorstrafen

Wiener “Einbrecherkönig” erhält ersten Freispruch

Österreich
06.11.2007 20:20
Eine Premiere hat am Dienstag der legendäre Wiener „Einbrecherkönig“ Ernst Walter Stummer gefeiert. In seinem 70. Lebensjahr - fast die Hälfte davon hat er im Gefängnis verbracht - wurde er im Wiener Straflandesgericht erstmals freigesprochen. Ein Schöffensenat fand die Beweislage nicht ausreichend, um ihn wegen eines Einbruchs in ein Sportgeschäft zu verurteilen, bei dem eine Jacke, fünf Polo-Shirts und zehn T-Shirts erbeutet worden waren. Die Verteidigung argumentierte, dass der Einbruch für das Format eines Stummer einfach zu „stümperhaft“ durchgeführt worden sei.

18 Vorstrafen weist Stummers Strafregister auf. „Beim letzten Mal war ich aber zu 70 bis 80 Prozent unschuldig“, ließ er das Gericht wissen. Mittlerweile habe er seine Einbrecherkarriere abgeschlossen, betonte er. Ruhegenussanspruch hat der 69-Jährige keinen erworben, da ihm seine Haftzeiten nicht auf eine Pension angerechnet werden.

Daher ist Stummer offiziell arbeitslos, bekommt Wohnbeihilfe „und nebenbei gebe ich ein Single-Magazin für Vorbestrafte und ein Sicherheitsmagazin heraus, aber so was, was die Polizei net macht, sondern ans aus der Sicht des Täters“, erzählte er bereitwillig dem Gericht. Dabei möchte der Profi-Einbrecher außer Dienst nach eigenem Bekunden „dazu beitragen, dass weniger Verbrechen begangen werden“.

Tat-Zange an „nicht zuverlässige Person“ verborgt
Folglich habe er auch mit dem Einbruch in der Nacht zum 9. Dezember 2006 schräg vis a vis von seinem Büro nichts zu tun, schwor Stummer. Ein Täter hatte sich mit einem Brecheisen über den Hintereingang Zutritt ins Geschäft verschafft, der Wert der Beute machte 837,50 Euro aus. Am Tatort blieb eine Zange zurück, an der sich DNA-Spuren Stummers fanden. „Es war höchstwahrscheinlich meine Zange“, erkannte dieser nun im Grauen Haus. In seinem Büro verwahre er allerdings „a ganze Menge Zangen, a ganze Menge Werkzeug“.

Dieses verborge er mitunter „an nicht ganz zuverlässige Personen“. Er lasse seine Besucher, die ihn manchmal regelrecht lästig umgarnen, dann einfach in seiner Zeitschrift blättern, „weil die sonst meine ohnehin schon schlechte Konzentration stören“. Manchmal brächten seine Gäste Schnaps mit, da schlafe er dann schnell einmal ein. „In der Zeit können die alles Mögliche mitg'nommen haben“, spielte Stummer auf die vorgeblich verschwundene Zange an.

„So würde kein halbwegs vernünftiger Einbrecher arbeiten“
Verteidiger Roland Friis hatte weitere Argumente im Köcher. Sein Mandant sei lange genug im „Geschäft“, um niemals in ein mit einer Alarmanlage gesichertes Geschäft einzudringen. Das offenbar am Tatort vergessene Werkzeug - eine Spitzzange - benütze „kein halbwegs vernünftiger Einbrecher“, so Friis. Außerdem hätte Stummer mit Sicherheit Handschuhe verwendet, um keine DNA-Spuren zu hinterlassen. Stummer eine „derartig stümperhafte Vorgangsweise“ zu unterstellen, sei fast schon eine Beleidigung, gab der Verteidiger sinngemäß zu bedenken.

Der Schöffensenat ließ sich davon überzeugen. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig. Stummer gab sich nach der Verhandlung hocherfreut und will sich nun verstärkt seinem Single-Magazin widmen.

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