Im Fall von Googles YouTube würden auch logistische Gründe dagegensprechen. "Die Idee, dass eine Sammelklage von dieser Dimension mit richterlichem Einfallsreichtum geregelt werden könnte, ist zwar schmeichelhaft, aber unrealistisch", schrieb Stanton in der Urteilsbegründung. Hätte das Gericht die Sammelklage angenommen, wäre der Fall zu einem Mammutprozess geworden.
Die Sammelklage gegen YouTube war 2007 unter anderem von der English Premier League, dem französischen Tennisverband und einer Reihe von Musikverlagen eingereicht worden. Nach Angaben von Klägern hätte die Sammelklage die Interessen Tausender Geschädigter weltweit gebündelt. Ein Anwalt erklärte, die Klägerseite erwäge eine Anfechtung der Entscheidung. Eine Sprecherin von Google lehnte eine Stellungnahme ab.
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