Die Behörde legte Google im Einzelnen drei Gesetzesverstöße zur Last, die jeweils mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro geahndet wurden. Der erste Verstoß bestehe darin, dass der Konzern persönliche Daten in unzulässiger Weise sammle und weiterverwende, heißt es in der AEPD-Entscheidung. Die Benutzer würden nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten gesammelt und zu welchen Zwecken sie genutzt würden.
Zweitens speichere Google Daten für unbestimmte Zeit und lösche sie nicht, wenn sie nicht mehr zu dem ursprünglichen Zweck benötigt würden. Der dritte Verstoß bestand nach der Entscheidung der Behörde darin, dass es den Bürgern erschwert und zuweilen unmöglich gemacht werde, gespeicherte Daten korrigieren oder löschen zu lassen.
Google kündigte an, dass der Konzern die Argumente der Behörde prüfen und dann über eine mögliche Anfechtung der Geldstrafe entscheiden werde.
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