145.000 Euro

Google wegen WLAN-Spionage zu Bußgeld verurteilt

Web
22.04.2013 16:51
Der Internetriese Google ist in Deutschland zur Zahlung von 145.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Grund ist das unerlaubte Sammeln von WLAN-Informationen durch Googles "Street View"-Autos in den Jahren 2008 bis 2010. Google hat die gesammelten Daten mittlerweile gelöscht und gibt an, sie unabsichtlich gesammelt zu haben.

Google hatte in den Jahren 2008 bis 2010 mithilfe seiner "Street View"-Autos in Deutschland nicht nur Straßen fotografiert, um diese in den hauseigenen Kartendienst Google Maps einzupflegen, sondern im Zuge der dafür nötigen Fahrten auch Informationen über die WLAN-Netzwerke der Anwohner gesammelt.

Ermittlungen wurden anfangs wieder eingestellt
Wie der Konzern auf Nachfrage des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar schon 2010 mitteilte, habe man die SSID-Namen, MAC-Adressen und sogar Nutzerdaten aus ungesicherten Netzwerken im Zuge der "Street View"-Aufnahmen gespeichert.

Von der Hamburger Staatsanwaltschaft wurden Ermittlungen eingeleitet, allerdings im Herbst letzten Jahres wieder eingestellt. Man habe keine Verstöße gegen deutsches Recht finden können, weil die WLAN-Daten nicht als personenbezogene Daten gelten, hieß es damals.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, an dessen Ende für Google nun doch die Zahlung des Bußgeldes steht. Außerdem wurde Google zur Löschung der gesammelten Daten aufgefordert. Die Suchmaschine soll dieser Aufforderung bereits nachgekommen sein.

Google sammelte auch in anderen Ländern WLAN-Daten
Es handle sich um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzskandale, sagt der Datenschützer. "Man muss bedenken, dass Google in vielen Ländern auf der Welt unterwegs war und dass sie die gleichen Probleme auch in anderen Ländern hatten", zitiert das Computermagazin "PC World" Caspar.

Weil sich Google kooperativ gezeigt und die gesammelten Daten zur Überprüfung durch die Datenschützer zur Verfügung gestellt habe, sei die Strafe milde ausgefallen, berichtet das Magazin. Auch die Tatsache, dass das Sammeln der Daten laut Google aus Fahrlässigkeit passiert sei, kam mildernd hinzu. Bei absichtlichem Datensammeln hätte das Bußgeld auch doppelt so hoch ausfallen können, was dem Multimilliardenkonzern Google allerding wohl kaum weh getan hätte.

Caspar mahnt deshalb einen größeren Strafrahmen im Bundesdatenschutzgesetz an. Für multinationale Konzerne dürfte ein Bußgeld bis 150.000 Euro für fahrlässige und bis 300.000 Euro für vorsätzliche Verstöße keine abschreckende Wirkung haben. "Solange Datenschutzverstöße nur zu Discountpreisen geahndet werden können, ist die Durchsetzung des Datenschutzrechts in der digitalen Welt mit ihren hohen Missbrauchspotenzialen kaum möglich", sagte Caspar. Der Hamburger Datenschützer ist für Google zuständig, da die Hafenstadt Sitz der deutschen Filiale des US-Konzerns ist.

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