Das Urteil fiel in einem seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Internetkonzern und der deutschen Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde forderte Google bereits seit 2012 per Bescheid zur Anmeldung nach dem Telekommunikationsgesetz auf und drohte mit einem Zwangsgeld. Google klagte dagegen. Der Konzern argumentierte, die Signalübertragung über das Internet nicht zu kontrollieren - was eine Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes sei.
Das Kölner Gericht sah das anders. "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem E-Mail-Dienst zuzurechnen", hieß es zur Begründung.
Der Ausgang des Verfahrens könnte massive Folgen auch für andere Online-Dienste haben. Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom fordern schon lange eine regulatorische Gleichstellung mit Internetdiensten wie zum Beispiel WhatsApp.
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