Autocomplete-Prozess

Deutscher feiert vor Gericht Erfolg gegen Google

Web
09.04.2014 09:16
Automatische Wortvorschläge bei Internet-Suchmaschinen beschäftigen seit Längerem Gerichte. Nun hat ein deutscher Unternehmer in einem Rechtsstreit gegen Google einen Teilerfolg erzielt. Bei der Eingabe des Namens hatte Google die Suche um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte Google zur Unterlassung der Suchwortkombination mit dem Begriff "Scientology".

Die weitergehende Klage auf Schadenersatz wies das Gericht aber ab, wie die Pressestelle mitteilte. Die Klage war zuvor von Kölner Gerichten abgewiesen worden. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte dann jedoch im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Vorschläge in der Google-Suchmaske (Autocomplete) Persönlichkeitsrechte verletzen können.

Der Gerichtshof verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Köln, das nun erneut entschied. Demnach ist Google seiner Pflicht zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen zunächst nicht nachgekommen.

Google-Suchvorschläge "automatisch erstellt"
Denn 2010 habe Google dem Kläger zunächst lediglich geantwortet, dass "die betreffenden Suchanfragen automatisch erstellt" würden und man daher "dem Wunsch von Einzelpersonen, die derzeit angezeigten Links zu entfernen oder zu ändern, nicht nachkommen" könne.

Später habe Google den Eintrag aber doch gelöscht und damit den Rechtsverstoß beseitigt, "wenn auch erst verspätet", urteilte das Gericht. Deshalb lehnte es auch die Forderung des Klägers nach einer Geldentschädigung ab. Bei der beanstandeten Kombination des Namens mit dem Wort "Betrug" habe Google schnell genug reagiert.

Auto-Vervollständigen soll Tipp-Arbeit ersparen
Die Suchmaschinen wollen mit der automatischen Vervollständigung den Nutzern unnötige Tipparbeit ersparen. Google hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Funktion ohne jede Wertung nur Begriffe anzeige, die im Netz häufig aufgerufen würden. Der BGH hatte in seinem Urteil jedoch entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Suchanfragen Persönlichkeitsrechte verletzen können. Das Gericht nahm die Betreiber von Suchmaschinen in solchen Fällen in die Pflicht.

Das Gericht in Köln zog daraus nun Konsequenzen im konkreten Fall: Demnach erfüllte Google seine Pflicht, als es die beiden Sucheinträge löschte. Im Fall von "Scientology" habe Google jedoch zunächst "eine Prüfung und Abhilfe verweigert" und sei damit seiner Überprüfungspflicht nicht gerecht geworden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele