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Mittwoch, 19. Dezember 2012, 15:01

Mobbing am Arbeitsplatz -Arbeitgeber haftet

Wenn Firma nicht umgehend einschreitet, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden

Bei Mobbing am Arbeitsplatz haftet der Unternehmer - zumindest, wenn er nicht umgehend einschreitet, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird. Das geht nun aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor. Der gemobbte Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz, verletzt der Chef die sogenannte Fürsorgepflicht. Arbeitgeber, die nicht ernsthaft einschreiten, setzen sich der Gefahr des Schadenersatzes aus. Im aktuellen Fall reichten Mitarbeitergespräche, die der Chef führte, nicht aus.

Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte. Dann erfuhren allerdings die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des Gemobbten. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als "Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.

Weitere Besprechungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Da sich die Situation nicht besserte, erklärte der Gemobbte - nach einem Jahr im Krankenstand - den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.
Arbeitgeber muss aktiv werden

Laut der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds steht dem Arbeitgeber frei, wie er gegen Mobbing schützt. Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Chefs. "Er hat jedoch ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und unverzüglich erforderliche Mittel ergreift, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen", hieß es aus der Kanzlei. Der Gemobbte hatte sich im Verfahren auf die Verletzung der Fürsorgepflicht gestützt. Da sein Arbeitgeber nicht gegen das Mobbing einschritt, sei er psychisch erkrankt, argumentierte der Gemobbte. Er forderte daher Schadenersatz für Verdienstentgang, Fahrtkostenersatz für Arztfahrten sowie Schmerzensgeld für die erlittene psychische Beeinträchtigung.

Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern waren für das Gericht Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement eines Mediators gegeben. Auch in weiterer Folge habe der Arbeitgeber nur halbherzig agiert. Also traf den Arbeitgeber die Schadenersatzpflicht.
Halbherzige Alibi-Aktionen reichen nicht aus

"Mobbing unter Kollegen kann vom Dienstgeber nicht länger auf die leichte Schulter genommen werden. Halbherzige Alibi-Aktionen werden in Zukunft nicht ausreichen, um der Fürsorgepflicht nachzukommen", hieß es von der Kanzlei Eversheds dazu. "Bedenkt man die Behandlungskosten, die in Folge psychischer Erkrankungen auf den Arbeitgeber zukommen können, müssen Arbeitgeber gewarnt sein." Wer bei Mobbing in seinem Unternehmen nicht unverzüglich einschreite und versuche, seine Mitarbeiter ernsthaft zu schützen, setze sich der Gefahr aus, für sämtliche Folgeschäden zu haften.

http://www.news.at/a/mobbing-arbeitsplat…itgeber-haftung


:wink: :wink: :wink:

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Freitag, 21. Dezember 2012, 18:07

Wenn Firma nicht umgehend einschreitet, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden

Bei Mobbing am Arbeitsplatz haftet der Unternehmer - zumindest, wenn er nicht umgehend einschreitet, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird. Das geht nun aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor. Der gemobbte Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz, verletzt der Chef die sogenannte Fürsorgepflicht. Arbeitgeber, die nicht ernsthaft einschreiten, setzen sich der Gefahr des Schadenersatzes aus. Im aktuellen Fall reichten Mitarbeitergespräche, die der Chef führte, nicht aus.

Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte. Dann erfuhren allerdings die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des Gemobbten. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als "Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.

Weitere Besprechungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Da sich die Situation nicht besserte, erklärte der Gemobbte - nach einem Jahr im Krankenstand - den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.
Arbeitgeber muss aktiv werden

Laut der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds steht dem Arbeitgeber frei, wie er gegen Mobbing schützt. Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Chefs. "Er hat jedoch ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und unverzüglich erforderliche Mittel ergreift, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen", hieß es aus der Kanzlei. Der Gemobbte hatte sich im Verfahren auf die Verletzung der Fürsorgepflicht gestützt. Da sein Arbeitgeber nicht gegen das Mobbing einschritt, sei er psychisch erkrankt, argumentierte der Gemobbte. Er forderte daher Schadenersatz für Verdienstentgang, Fahrtkostenersatz für Arztfahrten sowie Schmerzensgeld für die erlittene psychische Beeinträchtigung.

Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern waren für das Gericht Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement eines Mediators gegeben. Auch in weiterer Folge habe der Arbeitgeber nur halbherzig agiert. Also traf den Arbeitgeber die Schadenersatzpflicht.
Halbherzige Alibi-Aktionen reichen nicht aus

"Mobbing unter Kollegen kann vom Dienstgeber nicht länger auf die leichte Schulter genommen werden. Halbherzige Alibi-Aktionen werden in Zukunft nicht ausreichen, um der Fürsorgepflicht nachzukommen", hieß es von der Kanzlei Eversheds dazu. "Bedenkt man die Behandlungskosten, die in Folge psychischer Erkrankungen auf den Arbeitgeber zukommen können, müssen Arbeitgeber gewarnt sein." Wer bei Mobbing in seinem Unternehmen nicht unverzüglich einschreite und versuche, seine Mitarbeiter ernsthaft zu schützen, setze sich der Gefahr aus, für sämtliche Folgeschäden zu haften.

http://www.news.at/a/mobbing-arbeitsplat…itgeber-haftung


:wink: :wink: :wink:

:wink: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers! So einen Prozess führen und gewinnen,ist nicht einfach, eine lange Prozedur!Ich glaube es gab erst zwei oder drei Klagen,wie die ausgegangen sind?
ptzm. :-) :santa:
ptzm. :-)
Signatur von »putzmunter« muss jetzt brav sein, hab es krone team versprochen. :engel: ptzm.

3

Freitag, 21. Dezember 2012, 18:14

Es gab mindestens ein Dutzend Verfahren und die meisten haben die Arbeitnehmer gewonnen.

(die haben aber auch die Beweislast - no na)

4

Freitag, 21. Dezember 2012, 18:44

Ich hab da schon ein gewaltiges Problem bei dieser Art der "Rechtsprechung"!

Zitat

Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern waren für das Gericht
Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die
Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement eines
Mediators gegeben.
WO beginnt die "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers und wo endet sie? Klare Regelungen sucht man (wie immer!!!!) dabei vergebens!
Außerdem erzeugt alleine das Wort "Fürsorgepflicht" in Bezug auf ERWACHSENE MENSCHEN einen unheimlichen Juckreiz auf meinem Zwerchfell......

5

Freitag, 21. Dezember 2012, 18:55

Das Ding heißt nun mal so und Namen sind doch Schall und Rauch.

Das Pendant für den Arbeitnehmer ist die Treuepflicht :)

6

Freitag, 21. Dezember 2012, 19:13

Das Ding heißt nun mal so und Namen sind doch Schall und Rauch.

Das Pendant für den Arbeitnehmer ist die Treuepflicht :)

Ich glaub du verstehst mich nicht richtig; nicht nur die Bezeichnung "Fürsorgepflicht" erzeugt bei mir einen unheimlichen Juckreiz am Zwerchfell, sondern vor allem die Tatsache dass ein Arbeitgeber in diesem Bezug überhaupt in die Pflicht genommen werden kann bei ERWACHENEN MENSCHEN die ja als "volljährig" gelten; wahlberechtigt sind, ein KFZ lenken dürfen, Kinder erziehen sollen/können/dürfen; und so weiter!

Im Kindergarten sehe ich's ja noch ein, dass sich die "Tante" bei Unstimmigkeiten einmischt; aber doch nicht bei ERWACHSENEN MENSCHEN (zumindest behaupten die von sich selber, dass sie "erwachsen" wären; wobei ich mir da bei etlichen längst nicht mehr so sicher bin)!

Dieses weinerliche "...der da mag mich nicht...." geht mir ordentlich auf den Senkel!

7

Freitag, 21. Dezember 2012, 19:31

Wenn wir diese "arbeitsvetraglichen Nebenpflichten" abschaffen, dann braucht

a) der Arbeitnehmer bei einem Wasserrohrbruch keine Überstunden mehr zu machen und

b) der Arbeitgeber nix mehr tun, wenn der Abteilungsleiter dauernd der Sekretärin auf die Titten fasst oder ihr jede Woche ein blaues Auge schlägt.

Willst du das wirklich ?

kritzendorfer

Schreiberling

  • »kritzendorfer« ist männlich

Beiträge: 679

Beruf: Pensionist

Hobbys: Wandern, mein Garten, alles was die Natur bietet

  • Nachricht senden

8

Freitag, 21. Dezember 2012, 19:38

Ich glaube, das Mobbing wird ja eher vom Arbeitgeber ausgehen, wenn etwa ein Angestellter sich erdreistet, via Arbeitsgericht Ansprüche z.B. für geleistete Überstunden einzufordern oder mit dem Einspruch gegen ein Kündigung "erfolgreich" ist (letzlich alles Pyrrhussiege :-c ).
Signatur von »kritzendorfer« Man kann mit Arbeit reich werden - aber es darf nicht die Eigene sein.

9

Freitag, 21. Dezember 2012, 19:43

Wenn wir diese "arbeitsvetraglichen Nebenpflichten" abschaffen, dann braucht

a) der Arbeitnehmer bei einem Wasserrohrbruch keine Überstunden mehr zu machen und

b) der Arbeitgeber nix mehr tun, wenn der Abteilungsleiter dauernd der Sekretärin auf die Titten fasst oder ihr jede Woche ein blaues Auge schlägt.

Willst du das wirklich ?

:evilgrins: :evilgrins: :evilgrins:
Das hat aber mit dem gegenständlichen Fall absolut NICHTS zu tun! Bei "b)" wären das ohnehin srafrechtlich relevante Vorfälle (weißt du aber ohnehin).

Zitat

Aus dem Eingangspost:
Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil
er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den
Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma
hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr
mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte.
Dann erfuhren allerdings die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des
Gemobbten. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als
"Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.
WAS hat der sich erwartet? Etwa "...bist ein klasse Kumpel dass'd dem Chef das gesteckt hast....", oder was?
Der Typ muss schon äußerst "dünnhäutig" sein dass er das nicht verkraftet! Und WENN schon dadurch das Arbeitsklima unerträglich wurde, warum hat er dann nicht von sich aus den Arbeitsplatz gewechselt?
Schon die Aussage "...er fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte..." sagt MIR, dass da mehr war! Das "nicht-Alkohol-trinken" alleine wird's nicht gewesen sein! Es gibt schon so Unsympathler, die in KEINER Firma Anschluss an die Kollegen finden! Exakt DANACH "riecht" diese Angelegenheit!

10

Freitag, 21. Dezember 2012, 19:47

Es hat insofern mit dem konkreten Fall zu tun, weil das alles Fälle der Treuepflicht bzw. Fürsorgepflicht sind.

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11

Freitag, 21. Dezember 2012, 20:01

Es hat insofern mit dem konkreten Fall zu tun, weil das alles Fälle der Treuepflicht bzw. Fürsorgepflicht sind.

Tja, der Gesetzgeber neigt nun mal gerne zur Übertreibung; ganz speziell dort, wo's absolut NICHT angebracht ist!
GRUNDLEGENDE Bstimmungen (mit klaren Definitionen): Ein klares "JA"!
Darüber hinaus gehende Einmischungen: Ein striktes "NEIN"!

Der Staat (besser gesagt: Der Gesetzgeber) mischt sich schon viel zu stark in viel zu viele Bereiche ein! In Bereichen wo man eigentlich annehmen müsste, dass ERWACHSENE MENSCHEN keines Regulativs bedürften!
WAS PASSIERT DA???
Sind tatsächlich immer mehr dieser Figuren nicht mehr fähig ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen? MUSS tatsächlich überall jemand kommen und die armen Hascherln bei der Hand nehmen und ihnen den Weg zeigen?
Einfach armselig, sowas!
Ich stehe selber seit nunmehr 38 Jahren im Berufsleben; mit all seinen Höhen und Tiefen die nun mal so kommen! Bis Dato wäre mir NIEMALS in den Sinn gekommen Unstimmigkeiten mit Kollegen über den Chef auszutragen (wird auch weiterhin so bleiben :evilgrins: ;-) ).

Mir kommt vor: Je mehr Gesetze/Verordnungen/Vorschriften, desto mehr verblödet/verweichlicht die Menschheit....

12

Freitag, 21. Dezember 2012, 21:17

Arbeitsrecht ist irgendwie nicht deine Stärke, bienchen:

Der § 1157 ABGB mit der Fürsorgepflicht stammt aus der 3. Teilnovelle zum ABGB - und die war 1916 :wink:

13

Freitag, 21. Dezember 2012, 21:23

Der Staat (besser gesagt: Der Gesetzgeber) mischt sich schon viel zu stark in viel zu viele Bereiche ein! In Bereichen wo man eigentlich annehmen müsste, dass ERWACHSENE MENSCHEN keines Regulativs bedürften!
WAS PASSIERT DA???


Ich bin auch dafür dass sich erwachsene Menschen im
Bedarfsfall,
bis zum Tode duellieren dürfen.


Der Staat soll sich nicht einmischen, es lebe das
Faustrecht.
(Die Zivilisation ist ohnehin sch ….)
Signatur von »kellerkind« "Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht! " Rosa Luxemburg

14

Freitag, 21. Dezember 2012, 22:06

Arbeitsrecht ist irgendwie nicht deine Stärke, bienchen:

Der § 1157 ABGB mit der Fürsorgepflicht stammt aus der 3. Teilnovelle zum ABGB - und die war 1916 :wink:
Stimmt auffallend.... :evilgrins: :evilgrins: ;-)
Hatte es auch bis heute nicht nötig mich dahingehend näher zu informieren!
Bislang konnte ich noch JEDE Unstimmigkeit mit Kollegen persönlich (ohne "Mediator") aus der Welt schaffen. Ist aber (so scheint's zumindest) in der heutigen Zeit bei immer mehr solcher Weicheier nicht mehr möglich.....

neufeld111

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15

Freitag, 21. Dezember 2012, 22:11

Ist aber (so scheint's zumindest) in der heutigen Zeit bei immer mehr solcher Weicheier nicht mehr möglich.....
Zu mir ist auch 2x die Woche so ein Querulant gekommen und hat sich ueber seine Kollegen beschwert (die sehr gute Arbeit geleistet haben). Bis es mir zu viel wurde und ich habe ihn entlassen!
Signatur von »neufeld111« Freiheit statt Kommunismus!

16

Samstag, 22. Dezember 2012, 00:36

Zu mir ist auch 2x die Woche so ein Querulant gekommen und hat sich ueber seine Kollegen beschwert (die sehr gute Arbeit geleistet haben). Bis es mir zu viel wurde und ich habe ihn entlassen!

Uuups; lass das keinen "Mediator" bzw. Arbeitsrechtler hören oder lesen; kriegst sonst fürchterliche Schimpfe... :evilgrins: :evilgrins: :evilgrins:

Ich kapiers tatsächlich nicht; wir hatten auch so ab und an solche Typen Marke "...bitte Herr Lehrer, ich weiß was...."; dass die bei allen anderen Kollegen "unten durch" waren ist ja wohl selbstverständlich!
Heute?
Heute MUSS der Chef nicht nur "Mitarbeitergespräche" führen, nein, er muss auch noch extra einen "Mediator" bestellen! Dieses System ist völlig durchgeknallt!
Was Jahrzehntelang die Mitarbeiter unter sich ausgemacht haben (hat bestens funktioniert; entweder hat die petze sich ins Gefüge eingebracht, oder dann eben die Firma selber verlassen), muss heute an außenstehende "Mediatoren" (weiß schon; diese Quacksalber brauchen auch Aufträge :evilgrins: ;-) ) vergeben werden.
Hat's von denen schon mal wer geschnallt, dass noch so viele "Mediatorengespräche" am Grundübel nichts ändern? Petze ist und bleibt Petze; Querulant ist und bleibt Querulant; Mimöschen wird auch immer ein Mimöschen bleiben!

Gerade in der heutigen Zeit sollte sich jeder bewusst sein, dass ein Arbeitsplatz keine Selbstverständlichkeit ist! Eine gewisse "dicke Haut" gehört nun mal dazu!
"Weicheier" werden ÜBERALL anecken und am Schluss scheitern!

neufeld111

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17

Samstag, 22. Dezember 2012, 01:42

Uuups; lass das keinen "Mediator" bzw. Arbeitsrechtler hören oder lesen; kriegst sonst fürchterliche Schimpfe...
@bienchen! Das war in Moskau, da muessen die "Arbeitsrechtler" aufpassen, das sie nicht gefeuert werden. :smile:
Signatur von »neufeld111« Freiheit statt Kommunismus!

18

Samstag, 22. Dezember 2012, 01:57

Uuups; lass das keinen "Mediator" bzw. Arbeitsrechtler hören oder lesen; kriegst sonst fürchterliche Schimpfe...
@bienchen! Das war in Moskau, da muessen die "Arbeitsrechtler" aufpassen, das sie nicht gefeuert werden. :smile:

:evilgrins: :evilgrins: ;-) :D :wink:
Ist doch komplett "wurscht" WO das war/ist; Hauptsache NICHT in Österreich! Denn merke: Die österreichische Bürokratie/Gesetzgebung kennt da keinen Spaß! DA wird hart durchgegriffen; komplett egal wie "gaga" der Beschwerdeführer in Wahrheit ist!

19

Samstag, 22. Dezember 2012, 07:22

beim lesen des artikels kommen mir sofort 2 gedanken !

* ein grund mehr niemanden fest anzustellen sondern leiharbeiter zu beschäftigen ( dann kann ich sowohl täter oder auch opfer "jederzeit" durch jemand anderen ersetzen.)

* wenn ich mir den "leidensweg" dse opfers betrachte dürfte es sich um jemand handeln der nicht in der pw angestellt ist; nur beamtete oder bei "körperschaften" tätige haben zeit und gelegenheit wochen und monate beim psychologen und ähnlichen einrichtungen herumzusitzen, sich bei vorgesetzten auszuweinen etc... ( und der vorgesetzte hat in der pw üblicherweise auch nicht die zeit sich das gejammer solcher leute stundenlang anzuhören und ebenfalls stundenlange gespräche mit den beteiligten während der arbeitszeit zu führen )
Signatur von »gwisssteirisch«
kommunismus ist ein verbrechen !

lenin, stalin, mao, che, pol-pot, kim &1000-e komplizen beweisen es.



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Samstag, 22. Dezember 2012, 15:33

Mobbing Erlebt..

Nach 36 Jahren Akkordarbeit, sämtliche Kurse, Auslanderfahrung, u.sw... Entsorgt zu Teuer. Habe dann bei einer Firma angefangen. Habe schon mal, kein Arbeitsgewand bekommen, in meiner Grösse 42 nicht vorhanden. Mußte aber Arbeiten, habe ich das Arbeitsgewand der letzten Firma angezogen, Antwort des Chefs : Was soll das!!

Stempeluhr: Ich habe immer um 6.00Uhr angefangen, habe deshalb um 10-15 Minuten vor 6.00Uhr gestempelt. Bei mir hat es 36 Jahre, keine Verspätung am Arbeitsplatz gegeben, auser einmal da ist der Bus nicht gekommen. Bin 36 Jahre mit den Bus gefahren. Mit dem Auto ca. am Tag 60 km gefahren, hin und zurück, immer Pünktlich am Arbeitsplatz gewesen. Antwort des Chefs: Er zahlt nichts vor 6.00Uhr!! Wollte ich auch nicht, ich fange um 6.00 Uhr an.

Pausezeit: Laut meinem Compuer, war noch 1 Minute Pause, die Uhr an der Wand zeigte schon die angegebene Zeit, Pausendende an, Spruch des Chefs, hat dieser Mitarbeiter keine Arbeit.

OBWOHL, ANDERE MITARBEITER UM CA. DER SELBEN ZEIT, WO ICH SCHON AUF MEINEN ARBEITSPLATZ WAR, NOCH GEFEIERT HABEN. Ich könnte von dieser Firma noch mehr mehr Erzählen, aber ich glaube es Reicht mal.... :hmpf: :hmpf: :hmpf: :hmpf:

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