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Wenn Firma nicht umgehend einschreitet, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden
Bei Mobbing am Arbeitsplatz haftet der Unternehmer - zumindest, wenn er nicht umgehend einschreitet, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird. Das geht nun aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor. Der gemobbte Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz, verletzt der Chef die sogenannte Fürsorgepflicht. Arbeitgeber, die nicht ernsthaft einschreiten, setzen sich der Gefahr des Schadenersatzes aus. Im aktuellen Fall reichten Mitarbeitergespräche, die der Chef führte, nicht aus.
Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte. Dann erfuhren allerdings die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des Gemobbten. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als "Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.
Weitere Besprechungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Da sich die Situation nicht besserte, erklärte der Gemobbte - nach einem Jahr im Krankenstand - den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.
Arbeitgeber muss aktiv werden
Laut der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds steht dem Arbeitgeber frei, wie er gegen Mobbing schützt. Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Chefs. "Er hat jedoch ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und unverzüglich erforderliche Mittel ergreift, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen", hieß es aus der Kanzlei. Der Gemobbte hatte sich im Verfahren auf die Verletzung der Fürsorgepflicht gestützt. Da sein Arbeitgeber nicht gegen das Mobbing einschritt, sei er psychisch erkrankt, argumentierte der Gemobbte. Er forderte daher Schadenersatz für Verdienstentgang, Fahrtkostenersatz für Arztfahrten sowie Schmerzensgeld für die erlittene psychische Beeinträchtigung.
Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern waren für das Gericht Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement eines Mediators gegeben. Auch in weiterer Folge habe der Arbeitgeber nur halbherzig agiert. Also traf den Arbeitgeber die Schadenersatzpflicht.
Halbherzige Alibi-Aktionen reichen nicht aus
"Mobbing unter Kollegen kann vom Dienstgeber nicht länger auf die leichte Schulter genommen werden. Halbherzige Alibi-Aktionen werden in Zukunft nicht ausreichen, um der Fürsorgepflicht nachzukommen", hieß es von der Kanzlei Eversheds dazu. "Bedenkt man die Behandlungskosten, die in Folge psychischer Erkrankungen auf den Arbeitgeber zukommen können, müssen Arbeitgeber gewarnt sein." Wer bei Mobbing in seinem Unternehmen nicht unverzüglich einschreite und versuche, seine Mitarbeiter ernsthaft zu schützen, setze sich der Gefahr aus, für sämtliche Folgeschäden zu haften.
http://www.news.at/a/mobbing-arbeitsplat…itgeber-haftung
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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers! So einen Prozess führen und gewinnen,ist nicht einfach, eine lange Prozedur!Ich glaube es gab erst zwei oder drei Klagen,wie die ausgegangen sind?
WO beginnt die "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers und wo endet sie? Klare Regelungen sucht man (wie immer!!!!) dabei vergebens!
Zitat
Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern waren für das Gericht
Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die
Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement eines
Mediators gegeben.
Das Ding heißt nun mal so und Namen sind doch Schall und Rauch.
Das Pendant für den Arbeitnehmer ist die Treuepflicht![]()
). Wenn wir diese "arbeitsvetraglichen Nebenpflichten" abschaffen, dann braucht
a) der Arbeitnehmer bei einem Wasserrohrbruch keine Überstunden mehr zu machen und
b) der Arbeitgeber nix mehr tun, wenn der Abteilungsleiter dauernd der Sekretärin auf die Titten fasst oder ihr jede Woche ein blaues Auge schlägt.
Willst du das wirklich ?
WAS hat der sich erwartet? Etwa "...bist ein klasse Kumpel dass'd dem Chef das gesteckt hast....", oder was?
Zitat
Aus dem Eingangspost:
Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil
er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den
Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma
hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr
mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte.
Dann erfuhren allerdings die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des
Gemobbten. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als
"Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.
Es hat insofern mit dem konkreten Fall zu tun, weil das alles Fälle der Treuepflicht bzw. Fürsorgepflicht sind.
).Der Staat (besser gesagt: Der Gesetzgeber) mischt sich schon viel zu stark in viel zu viele Bereiche ein! In Bereichen wo man eigentlich annehmen müsste, dass ERWACHSENE MENSCHEN keines Regulativs bedürften!
WAS PASSIERT DA???
Stimmt auffallend....Arbeitsrecht ist irgendwie nicht deine Stärke, bienchen:
Der § 1157 ABGB mit der Fürsorgepflicht stammt aus der 3. Teilnovelle zum ABGB - und die war 1916![]()
Zu mir ist auch 2x die Woche so ein Querulant gekommen und hat sich ueber seine Kollegen beschwert (die sehr gute Arbeit geleistet haben). Bis es mir zu viel wurde und ich habe ihn entlassen!Ist aber (so scheint's zumindest) in der heutigen Zeit bei immer mehr solcher Weicheier nicht mehr möglich.....
Zu mir ist auch 2x die Woche so ein Querulant gekommen und hat sich ueber seine Kollegen beschwert (die sehr gute Arbeit geleistet haben). Bis es mir zu viel wurde und ich habe ihn entlassen!
) vergeben werden.@bienchen! Das war in Moskau, da muessen die "Arbeitsrechtler" aufpassen, das sie nicht gefeuert werden.Uuups; lass das keinen "Mediator" bzw. Arbeitsrechtler hören oder lesen; kriegst sonst fürchterliche Schimpfe...
@bienchen! Das war in Moskau, da muessen die "Arbeitsrechtler" aufpassen, das sie nicht gefeuert werden.Uuups; lass das keinen "Mediator" bzw. Arbeitsrechtler hören oder lesen; kriegst sonst fürchterliche Schimpfe...![]()