Vertrag für die Liebe

Was du über den Ehevertrag wissen musst

Leben
19.07.2010 18:07
Es mag auf den ersten Blick für viele unromantisch erscheinen: Mitten in den Planungen für den schönsten Tag im Leben soll man sich noch um rechtliche Belange, de facto mit dem Gedanken ans Ende der Ehe beschäftigen. Wozu? Schließlich will man doch zusammenbleiben, „bis dass der Tod euch scheidet“. Wenn aber doch etwas schiefgehen sollte, kann ein Ehevertrag durchaus seine Berechtigung haben. krone.at erklärt, was es damit auf sich hat.

In Österreich sieht die rechtliche Situation im Ehegüterrecht so aus, dass der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung ohnehin vorgesehen ist. Das heißt, dass jeder Ehepartner Eigentümer jenes Vermögens bleibt, das er in die Ehe eingebracht hat bzw. das er während der Ehe erworben hat. Jeder Ehepartner verwaltet sein Eigentum selbst und haftet grundsätzlich nur für die eigenen Schulden.

Im Falle einer Scheidung werden das gemeinsame, eheliche Gebrauchsvermögen (z.B. Auto, Wohnung, etc.) und die Ersparnisse aufgeteilt. Über einen Ehevertrag kann jedoch davon abweichend die Gütergemeinschaft vereinbart werden. Dem Ehevertrag kommt damit in Österreich jedoch kein so großer Stellenwert zu wie in Ländern, in denen die Rechtslage Gütergemeinschaft vorsieht.

Dennoch kann ein Ehevertrag Sinn machen. Denn bei einer Scheidung ist oft nicht mehr klar feststellbar, welche Güter und Ersparnisse erst während der Ehe angeschafft bzw. erspart wurden. Um Diskussionen in dieser Richtung zu vermeiden, kann ein Ehevertrag, in dem die Ist-Situation zu Beginn der Ehe dokumentiert wird, von Beginn an Klarheit schaffen. Besonders zweckmäßig ist ein Ehevertrag dann, wenn sehr ungleiche Vermögensverhältnisse vor der Eheschließung geherrscht haben.

Wie muss ein Ehevertrag aussehen?
Der Ehevertrag muss schriftlich und über einen Notariatsakt abgefasst werden. Er muss entgegen der landläufigen Überzeugung jedoch nicht vor der Ehe, sondern kann auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Auch ist eine Anpassung des Ehevertrags während der Ehe möglich und sinnvoll: Wenn sich etwas hinsichtlich Berufstätigkeit oder anderer Lebensumstände ändert, sollte die weitere Eignung des Vertrages überprüft werden. Du solltest dich in jedem Fall bei Abschluss eines Ehevertrages von einem Rechtsanwalt bzw. Notar beraten lassen. Dies ist alleine schon aufgrund der Erfahrung mit Scheidungen sinnvoll, um Spitzfindigkeiten in der Ausformulierung von vornherein zu vermeiden.

Was kann der Ehevertrag nicht regeln?
Ein vollständiger wechselseitiger Verzicht auf Unterhaltsansprüche kann durch einen Ehevertrag nicht vereinbart werden bzw. wäre im Fall einer Scheidung aufgrund von Sittenwidrigkeit nichtig. Beispiel: Du gibst einen sehr gut bezahlten Job auf, um dich um eure Kinder zu kümmern. Dann folgt die Scheidung - und du stehst ohne Job und ohne finanzielle Mittel da. In diesem Fall wäre ein Unterhaltsverzicht sittenwidrig. Auch Vereinbarungen, welche die Obsorge und den Unterhalt gemeinsamer Kinder betreffen, haben nur den Charakter von Absichtserklärungen. Im Fall der Scheidung haben sie keine verbindliche Wirkung.

Was, wenn das Thema zu Problemen führt?
Geht ihr beide mit in etwa gleichen finanziellen Verhältnissen und beruflichen Situationen in die Ehe, wird ein Ehevertrag nicht unbedingt erforderlich sein. Problematisch wird es meist dann, wenn ein Partner deutlich mehr besitzt als der andere. Hier ist viel gegenseitiges Verständnis gefragt: Der „ärmere“ Teil fühlt sich häufig verletzt durch das scheinbar mangelnde Vertrauen, das in ihn und die Beziehung gesetzt wird.

Der Gedanke, dass sich der finanziell stärkere Teil dagegen absichern will, dass die Ehe nicht hält, und eventuell sogar unterstellt, dass die Ehe eventuell nur zustande kommt, um sich finanziell zu bereichern, kann sehr tief gehen. In dieser Situation helfen nur Ehrlichkeit und lange Gespräche: Was ist das Motiv dahinter? Und Verständnis: Schließlich wird nur versucht, etwas zu schützen, das man sich aufgebaut hat. Ein Ehevertrag schließt den Glauben an die ewige Liebe und Treue nicht aus. Nur kann die eben von niemandem garantiert werden…

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(Bild: kmm)



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