Urteil in den USA

Sexualstraftäter dürfen soziale Netzwerke nutzen

Web
20.06.2017 08:42

Sexualstraftätern darf in den USA nicht die Nutzung sozialer Netzwerke verboten werden. Das entschied das Oberste Gericht in Washington am Montag und verwarf damit einstimmig ein Gesetz des Bundesstaates North Carolina, das registrierten Sexualstraftätern untersagte, auf Facebook und anderen Plattformen aktiv zu sein.

Der Kläger, der wegen Sex mit einer Minderjährigen verurteilt worden war, hatte einen Verstoß gegen sein Recht auf Meinungsfreiheit angeprangert. Der Mann hatte im Alter von 21 Jahren sexuell mit einer 13-Jährigen verkehrt, mit der er ausging. Er wurde dafür 2002 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und außerdem in ein öffentliches Register von Sexualstraftätern aufgenommen. Später wurde ihm dann für einen Zeitraum von 30 Jahren untersagt, soziale Netzwerke zu nutzen, nachdem 2008 das entsprechende Gesetz in North Carolina in Kraft getreten war.

Der Mann veröffentlichte dennoch im April 2010 eine Botschaft auf Facebook. Darin zeigte er sich allerdings lediglich erleichtert darüber, dass die Behörden ihn wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr nicht weiter verfolgten. "Keine Geldstrafe. Keine Gerichtskosten, nichts ausgegeben (...)", schrieb er. Ein Polizist entdeckte diese Botschaft, worauf der Mann erneut verurteilt wurde. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden keine Hinweise auf sexuelle Kontakte zu Minderjährigen gefunden.

In seinem jetzt erfolgreichen juristischen Kampf wurde der Mann von Aktivisten unterstützt, die gegen Einschränkungen der Freiheiten im Internet zu Felde ziehen. Der Staat North Carolina hatte vergeblich vor dem Obersten Gericht argumentiert, dass Sexualstraftäter davon abgehalten werden müssten, in sozialen Netzwerken Informationen über potenzielle Opfer zu sammeln.

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