Apple vs. Samsung

Verkaufsverbot für Samsung-Geräte in den USA abgelehnt

Elektronik
18.12.2012 09:35
Apple ist mit einem Antrag, dem Konkurrenten Samsung den Verkauf einiger Smartphone-Modelle in den USA zu verbieten, vor Gericht gescheitert. Eine Bundesrichterin in San Francisco lehnte den Antrag am Montagabend ab. Der Grund: Die von Apple als Patente verletzend angeprangerten Features in Samsung-Smartphones machten nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Funktionsumfangs der Telefone aus.

Ein Geschworenengericht war im August zu dem Schluss gekommen, dass Samsung rechtswidrig Technologie von Apple in den Geräten verwendete. Apple forderte daraufhin, dass Samsung den Verkauf von acht seiner Modelle in den Vereinigten Staaten einstellen müsse. "Die betroffenen Telefone enthalten eine breite Palette an Features, nur ein kleiner Teil davon wird von Apple-Patenten abgedeckt", begründete nun die zuständige Richterin Lucy Koh den Entscheid zugunsten Samsungs.

Die Argumente von Apple reichten daher für ein Verkaufsverbot nicht aus, meinte die Richterin weiter. Auch wenn Samsung Apple Kunden abgejagt haben könnte, gebe es keine Gefahr, dass der iPhone-Hersteller alle seine Nutzer verliere oder aus dem Smartphone-Geschäft gedrängt werde, hieß es in dem Urteil. In den USA müssen für ein Verkaufsverbot bestimmte Punkte wie ein nicht wiedergutzumachender Schaden erfüllt sein.

Verkaufsverbot für Apple wertvoller als Schadenersatz
Apple kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen. Ein Verkaufsverbot wäre für den Konzern potenziell mehr Wert als die im August zugesprochene Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar, weil Apple damit auch neuere Geräte ins Visier nehmen könnte, die auf Technologien entsprechender Patente zurückgreifen. Sofort von einem Verkaufsverbot betroffen gewesen wären neben kaum noch relevanten älteren Modellen auch immer noch verkaufte Geräte wie das Smartphone Galaxy S2.

Keine zweite Chance für Samsung
Apple selbst hatte den Schadenersatz stets als nicht ausreichend bezeichnet und mehr Geld von dem südkoreanischen Konkurrenten gefordert. Samsung hatte indes nach dem Urteil beantragt, das Verfahren wegen vermeintlichen Fehlverhaltens des Geschworenensprechers neu aufzurollen. Das Gericht gab Samsungs Ansinnen jedoch nicht statt. Laut Richterin Koh hätte Samsung während des Prozesses selbst genug Zeit gehabt, den Geschworenen zu seinem Verhältnis zu Seagate zu befragen und die offenen Fragen zu klären, berichtet das IT-Portal "CNET".

Die Südkoreaner hatten dem Sprecher der Geschworenen Fehlverhalten und Voreingenommenheit vorgeworfen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass dieser in einen Rechtsstreit mit dem Festplatten-Spezialisten Seagate verwickelt gewesen war – einer Firma, in die Samsung in der Vergangenheit investiert hatte. Der frühere Seagate-Mitarbeiter war von seinem einstigen Arbeitgeber verklagt worden und deshalb 1993 in Privatkonkurs gegangen.

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