NFC-Bankomatkarten

Verbraucherschutz übt Kritik an NFC-‘Zwangsbeglückung’

Elektronik
02.05.2013 15:36
Anfang April haben die ersten Banken in Österreich damit begonnen, Bankomatkarten mit der "Near Field Communication" (NFC) zum kontaktlosen Bezahlen auszugeben. "Die NFC-Karten bieten den Kunden unzweifelhaft den Vorteil, dass es an der Kassa schneller geht, aber die Banken weisen nicht auf das höhere Risiko hin", kritisiert jetzt Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Derzeit haftet der Konsument bei Verlust oder Diebstahl der Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150 Euro, nur bei grober Fahrlässigkeit haftet er voll. Da man mit der NFC-Funktion aber keinen PIN-Code mehr benötigt, erhöht sich nach Ansicht des VKI die Missbrauchsmöglichkeit, wenn sich an den Haftungsregelungen in den AGB der Banken nichts ändert.

Banken verwirren mit unterschiedlichen Regelungen
Die Raiffeisen-Bankengruppe hat die AGB angepasst. Es muss nach spätestens drei Transaktionen mit NFC wieder der PIN-Code eingegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl kann damit ein Schaden von bis zu 75 Euro entstehen, den die Bank vollständig übernimmt, heißt es. Demgegenüber bleibt es bei der Bank Austria bei den bestehenden AGB. Bei Verlust oder Diebstahl wird im Einzelfall die Haftung geprüft.

Bei der Erste Bank und Sparkassen ist ein Schaden bei leichter Fahrlässigkeit durch den sogenannten Karten-Airbag abgedeckt - damit übernimmt die Bank die Haftung für alle missbräuchlichen Zahlungen mit NFC-Funktion. Spätestens nach der fünften kontaktlosen Zahlung muss man den Code eingegeben und die Bankomatkarte eingestecken. Bei der BAWAG P.S.K. werden die Bedingungen beim kontaktlosen Bezahlen für die Kunden noch ausgearbeitet.

Konsumentenschützer kritisiert "Zwangsbeglückung"
Kolba kritisiert auch, dass Banken ihre Kunden mit der Bankomatkarte für kontaktloses Bezahlen "zwangsbeglücken". Mit Ausnahme der BAWAG P.S.K. lassen die Banken ihren Kunden keine Wahl. Bei der Raiffeisen-Bankengruppe können Kunden die NFC-Funktion aber deaktivieren lassen, für Kunden der Erste Bank und Sparkassen gibt es Schutzhüllen, die das kontaktlose Bezahlen abschirmen.

Vor dem Austausch der Karten müssen die Banken ihre AGB ändern. Die Kunden haben nach dieser Änderung zwei Monate Zeit, ihnen zu widersprechen. In diesem Fall ist der Vertrag mit der Bank kostenlos aufzulösen, informiert der VKI.

Immer mehr Geschäfte bieten NFC-Zahlung an
Die NFC-Technik ermöglicht es, ohne Stecken der Karte und PIN-Code-Eingabe Kleinbeträge bis zu 25 Euro zu bezahlen. Ab einer bestimmten Zahl an Transaktion muss wieder ein PIN-Code eingetippt werden. Daten können drahtlos bis zu zehn Zentimeter weit an NFC-fähige Kassen übertragen werden. Es ist umstritten, ob ein Abbuchen aus größerer Entfernung möglich ist. "Es ist auch denkbar, dass die Karten dupliziert werden können", warnt Kolba.

Aktuell werden immer mehr Geschäfte mit NFC-fähigen Terminals ausgestattet. Ab dem 7. Mai kann auch in allen Spar- und Interspar-Filialen in Wien kontaktlos bezahlt werden. Bis zum 30. Juni werden österreichweit alle Filialen mit NFC-Terminals ausgestattet, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens. Und auch beim Lebensmittelhändler Billa (siehe Infobox) wird die NFC-Zahlung in immer mehr Filialen angeboten.

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