"Rechtliche Folgen"

US-Flugaufsicht warnt vor Drohnen-Kopfgeldjagd

Elektronik
23.07.2013 09:12
Aus dem geplanten Vorhaben einer US-Kleinstadt, Drohnen zum Abschuss freizugeben - krone.at berichtete -, wird wohl nichts: Am Montag schob die US-Flugaufsicht der Kopfgeldjagd auf die Fluggeräte einen Riegel vor. Menschen, die versuchten, eine Drohne abzuschießen, brächten die Öffentlichkeit in Gefahr und könnten dafür strafrechtlich belangt werden, so die Behörde.

Eine durch Schüsse getroffene Drohne könnte abstürzen und damit Personen- oder Sachschäden am Boden verursachen oder mit anderen Flugobjekten in der Luft kollidieren, sagte ein Sprecher der Federal Aviation Authority laut einem Bericht von "Sky News". "Auf ein unbemanntes Flugzeug zu schießen, könnte straf- oder zivilrechtliche Folgen haben, ebenso wie es bei Schüssen auf ein bemanntes Flugzeug der Fall wäre", hieß es weiter.

Die US-Flugaufsicht reagierte damit auf das Vorhaben der Kleinstadt Deer Trail im US-Bundesstaat Colorado, Drohnen zum Abschuss freizugeben (siehe Infobox). Über einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat sollte Anfang August diskutiert werden.

Das 550-Seelen-Dorf hatte gehofft, mit dem Verkauf von Drohnen-Jagdlizenzen die Gemeindekasse zu füllen und Touristen anlocken zu können. Zugleich hatte der Initiator ein Statement gegen die "Überwachungsgesellschaft" setzen wollen.

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