iPad vs Galaxy Tab

Tablet-Streit: Apple droht Niederlage gegen Samsung

Elektronik
26.09.2012 08:45
Im deutschen Gerichts-Dauerstreit zwischen Apple und Samsung um das Design von Tablets droht dem iPad-Hersteller eine Niederlage auf der ganzen Linie. Das Gericht in Düsseldorf sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Geräten der beiden rivalisierenden Hersteller und setzte das Verfahren vorerst aus.

Apple will fünf Samsung-Tablets nach Teilerfolgen im Eilverfahren nun auch im Hauptsacheverfahren verbieten lassen. Konkret geht es um die Galaxy-Tab-Modelle 7.7, 8.9, 10.1, 10.1N und 10.1V. Der kalifornische Konzern sieht in den Samsung-Geräten unzulässige Nachahmungen seines iPads. Doch Richterin Johanna Brückner-Hofmann machte am Dienstag deutlich, dass das Gericht bei keinem Modell eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Apple-Design sehe.

Samsung will Apple-Geschmacksmuster löschen lassen
Die Richterin setzte das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Markenamts im spanischen Alicante abzuwarten. Dort hat Samsung beantragt, die Apple-Geschmacksmuster zu löschen. Sollte das Markenamt dem nachkommen, wäre die Klage in Düsseldorf ohnehin hinfällig. Während es in den für Apple zum Teil erfolgreichen Eilverfahren noch um ein Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004 ging, beruft sich das Unternehmen im Hauptsacheverfahren nun auf neuere Geschmacksmuster aus den Jahren 2010 und 2011.

Galaxy Tab 7.7 vorerst weiter verboten
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte erst Ende Juli Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Die bislang von Apple in den Eilverfahren erwirkten Einstweiligen Verfügungen haben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin Bestand, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Prozess-Stafette in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten "unlautere Rufausbeutung". Der iPad-Hersteller hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt, dem die Düsseldorfer Richter grünes Licht erteilten. Die US-Geschworenen in Kalifornien sahen Apples Designmuster von dem Modell 10.1 nicht verletzt - noch ist dort aber eine Einstweilige Verfügung des Gerichts weiter in Kraft.

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