Streit um AGB

Schlappe vor Gericht für WhatsApp in Deutschland

Web
27.05.2014 11:57
WhatsApp darf für seinen Messenger-Dienst in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage von Konsumentenschützern entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

WhatsApp stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts Berlin.

Gegen den Messenger-Dienst geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer WhatsApp nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren. Allerdings sind sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache verfasst. Und das, obwohl der Dienst in deutscher Sprache beworben werde und der Vertrag ansonsten auch in Deutsch verfasst sei, so die Verbraucherschützer.

Unvollständiges Impressum
Darüber hinaus machte der Dienst laut Konsumentenschützern keine vollständigen Angaben im Impressum. Diese seien jedoch erforderlich, um beispielsweise bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können.

Auf der Internetseite des Unternehmens waren demnach weder die Postanschrift noch ein zweiter Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse angegeben. Auch fehlten der Vertretungsberechtigte des Unternehmens und das öffentliche Register, in welches das Unternehmen eingetragen ist.

Zu finden war lediglich ein Link mit der Bezeichnung "Kontakt", hinter dem sich jedoch nur eine E-Mail-Adresse befand. Das Gericht hielt diese Anbieterangaben für unzureichend und gab damit der Klage statt.

Versäumnisurteil mit zweiwöchiger Frist
Gegen WhatsApp erging ein Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp hat nun zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig.

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