In der ersten Hauptverhandlung im November hatte der mittlerweile 16-jährige Schüler noch bestritten, dass er vier Minuten vor der Mittagspause einen Virus auf einen Computer im Laborraum der Schule installiert hätte. Nach Angaben eines Lehrers wurden sinnlose Datenpakete in das Netz geschleust. Die Staatsanwaltschaft warf dem Burschen "Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems" vor, wie dieses Delikt der schweren Sachbeschädigung in Paragraf 126b des Strafgesetzbuches spezifiziert wird.
Der Vorwurf der gefährlichen Drohung betraf einen offenbar angekündigten Amoklauf in der Schule. Der Schüler soll einer Mitschülerin während des Heimweges von der Schule erklärt haben, es werde bald in der Zeitung stehen, dass er mit einer "Puffn" im Lehrerzimmer gestanden sei. Der Richter zweifelte aber an der Ernsthaftigkeit der Aussage und sprach den Beschuldigten in diesem Anklagepunkt frei. Wenn der Schüler die gemeinnützige Arbeit absolviert hat, ist die Diversion rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.