Kennzeichnung

Neue Pflichten für Drohnen-Besitzer in Deutschland

Elektronik
18.01.2017 12:53

Um Unfälle mit Drohnen zu vermeiden, sollen für die unbemannten Fluggeräte in Deutschland künftig strengere Vorschriften gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die ähnliche Kennzeichnungspflichten wie beim Auto vorschreibt sowie eine Art Führerschein für die Nutzer von größeren Drohnen.

Schätzungen zufolge sind am deutschen Himmel schon mehr als 400.000 Drohnen unterwegs - Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraubern in die Quere. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen - fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar.

Um den Halter im Schadensfall einfacher ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm künftig eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers tragen. Wer größere Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen in die Luft bringen möchte, muss in Zukunft eine staatliche Prüfung ablegen oder die Einweisung durch einen Luftsportverein nachweisen können. Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nicht mehr außerhalb der eigenen Sichtweite und in Höhen von über 100 Metern fliegen.

Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten. "Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sprach von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit". Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen.

Bereits über 1700 bewilligte Drohnen in Österreich
In Österreich gibt es bereits seit 2014 ähnliche Regelungen. Die Bewilligungspflicht beginnt bei 250 Gramm Gewicht des Fluggeräts. Mehr als 1700 Bewilligungen wurden bereits ausgestellt. Diese sind zeitlich befristet. Außerdem gibt es hierzulande Auflagen, beispielsweise zum Einsatzort des Fluggeräts.

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