Klage von T-Mobile

LTE-Frequenzauktion: VwGH wies Beschwerde ab

Elektronik
11.12.2014 11:23
Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde T-Mobiles gegen die LTE-Frequenzauktion als unbegründet abgewiesen. Die Versteigerung von Mobilfunklizenzen durch die Regulierungsbehörde RTR, bei der die drei Netzbetreiber A1, T-Mobile und Drei im Herbst 2013 gut zwei Milliarden Euro geboten hatten, war nicht rechtswidrig, teilte der VwGH am Donnerstag mit.

Der VwGH verwies darauf, dass eine Versteigerung eine geeignete Methode für die Ermittlung des Werts der Frequenzen darstelle. "Dass dies im konkreten Fall zu höheren Frequenznutzungsentgelten führte, als die Netzbetreiber erwartet hatten, macht die Frequenzzuteilung nicht rechtswidrig", hieß es in einer Aussendung des Gerichtshofes.

Die Ausgestaltung der Auktion habe sich nicht an der Zielsetzung orientieren müssen, bestehenden Mobilnetzbetreibern in jedem Fall ausreichende Frequenzzuteilungen für den Fortbestand des Unternehmens zu garantieren. Dass nach den Versteigerungsregeln auch die Möglichkeit bestand, dass ein Bieter leer ausgehen könnte, beurteilt der Verwaltungsgerichtshof daher nicht als rechtswidrig.

Beschwerden von T-Mobile und Drei
T-Mobile hatte vor dem VwGH vor allem Bedenken gegen die Ausschreibungsbedingungen und die Versteigerungsregeln geltend gemacht und auch deren konkrete Handhabung durch die Regulierungsbehörde kritisiert. "Die österreichischen Frequenznutzungsentgelte sind und bleiben absoluter EU-Rekord. Sie betragen mehr als das Fünffache als in Deutschland und das Vierfache der Schweizer Entgelte", bedauerte T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth die jetzige Entscheidung der Richter in einer Aussendung.

Gegen die teure Frequenz-Versteigerung zur Wehr gesetzt hatte sich ursprünglich auch Drei. Die Österreich-Tochter des Hongkonger Mischkonzerns Hutchison zog ihre Beschwerde aber im Juni zurück. Die Rahmenbedingungen hätten sich geändert, hieß es damals. Die Politik hatte in der Zwischenzeit den Weg für die Breitbandmilliarde freigemacht. Weitere Beschwerden gegen diese Frequenzzuteilung sind damit nicht mehr anhängig.

Rechtssicherheit für Breitbandausbau
Von der VwGH-Entscheidung hing auch der geplante Breitbandausbau bis 2020 ab, da die Breitbandmilliarde aus den Einnahmen der Auktion finanziert werden soll. Verkehrsminister Alois Stöger hatte für den Ausbau und wegen der staatlichen Förderungen zuletzt auf Rechtssicherheit gepocht. Nun sei klar, "dass wir 2015 starten können", so Stöger am Donnerstag. Die ersten Fördergelder sollen 2016 fließen.

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