Die Mindestgrundgehälter und die Lehrlingsentschädigungen wurden per 1. Jänner um 2,1 Prozent angehoben, wie der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der Wirtschaftskammer (UBIT) und die Angestelltengewerkschaft GPA-djp am Freitag mitteilten.
Es sei erstmals gelungen, eine Ist-Gehaltserhöhung in der IT-Branche durchzusetzen, betonte UBIT-Chef Philipp Graf von der Wirtschaftskammer. "Damit haben wir nach langem Ringen erstmals eine Ist-Gehaltserhöhung mit einem zweifellos neuen Modell in der IT-Branche durchgesetzt", kommentierte der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer, die Einigung.
Keiner Erhöhung für weniger gute Mitarbeiter möglich
Allerdings ist laut Graf eine Klausel vereinbart worden, wonach bis zu zehn Prozent der Mitarbeiter von Gehaltserhöhungen ausgenommen werden dürften. Eine generelle Ist-Lohn-Erhöhung lehnten die Arbeitgeber ab. Durch dieses flexible Modell sei es möglich, weniger gute Mitarbeiter von Gehaltserhöhungen auszunehmen, sagte Graf. Bei 15 Prozent der Belegschaft dürfe es auch Einmalzahlungen statt Gehaltserhöhungen geben.
Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass die Gehaltssumme aller Arbeitnehmer, die zwischen 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 in der IT-Branche beschäftigt sind, bis 31. Dezember 2011 um 1,9 Prozent erhöht werden muss, die Mindestgrundgehälter und die Lehrlingsentschädigung wurden mit 1. Jänner 2011 um 2,1 angehoben.
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