"Nicht rechtens"

HP reicht Klage gegen Festplatten-Abgabe ein

Elektronik
06.10.2010 14:20
Seit 1. Oktober müssen Händler in Österreich auch für Festplatten Urheberrechtsabgaben zahlen. Gegen jene sieben Verwertungsgesellschaften unter der Federführung der Austro Mechana, die die Abgabe eingefordert haben, will der Computerhersteller Hewlett Packard (HP) nun vor dem Handelsgericht klagen. "Wir klagen, weil wir die Festplattenabgabe für nicht rechtens halten", begründet HP seinen Schritt. Die Klage sei bereits eingereicht, über das laufende Verfahren wolle man zunächst keine weiteren Details bekannt geben.

Mit der neuen Regelung der Abgabe mit Anfang Oktober wird die aus den 1980er-Jahren stammende "Leerkassetten-Vergütung", mit der auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird, auf Festplatten ausgeweitet. Damit sollen Urheberrechte abgegolten werden, die durch private (legale oder illegale) Kopien geschützter Inhalte entstünden. Bisher galt dies nur für Speichermedien wie CDs, DVDs, USB-Sticks, MP3-Player oder auch DVD-Recorder.

Die von der Austro Mechana diesbezüglich veröffentlichten Tarife betragen zwischen 12 und 44 Euro pro Festplatte. Die Verwertungsgesellschaft beruft sich in diesem Zusammenhang auf aktuelle Studien: "Ein privater User hat im Durchschnitt rund 2.000 Musiktitel auf der internen Festplatte", heißt es auf der Website der Austro Mechana, "die Bandbreite reicht bis weit über 30.000 Musiktitel."

AK befürchtet Preissteigerungen
Die Arbeiterkammer befürchtet "überfallsartige" Preissteigerungen bei Festplatten in PCs, Notebooks und Netbooks. "Gerade junge Leute sind meist Technikfreaks und stehen auf neue Computertechnologien, haben aber oft nicht allzu viel Geld. Sie würde die Abgabe hart treffen", so die AK kürzlich (siehe Infobox). Der Handel rechnet als Folge mit Umsatzeinbußen.

Die Wirtschaftskammer warnt laut ORF vor einer Belastung von rund 30 Millionen Euro für den Standort Österreich. Schließlich bestehe die Gefahr, dass österreichische Kunden fortan in jenen EU-Staaten einkaufen, in denen keine Festplattenabgabe eingehoben wird. Noch steht ein Preisanstieg aus, da die Regelung nur für Festplatten gilt, die von Händlern ab dem 1. Oktober gekauft wurden, Restposten sind daher noch günstig zu erhalten.

OGH lehnte Abgabe für Computer ab
Bereits vor zwei Jahren hatte es eine ähnliche Forderung von Literar Mechana und der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) gegeben. Unter dem Titel Reprographievergütung wollten damals die beiden Verwertungsgesellschaften 21,60 Euro für jeden in Österreich verkauften Computer einheben, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) setzte dem Vorhaben ein Ende.

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