Gesetze und Risiken

“Hoverboard”-Trend: Halblegal und brandgefährlich

Elektronik
20.04.2016 09:55

Sie heißen E-Board, Oxboard, Hovertrax, Angelboard, Self Balance Board und manchmal irrtümlicherweise auch Hoverboard. Schweben wie Marty McFly in "Zurück in die Zukunft" kann man mit den angesagten Funsport-Geräten zwar nicht, dafür - Elektoantrieb sei Dank - jedoch sich stehend fortbewegen. Eine teils wacklige Angelegenheit, auch aus rechtlicher Sicht.

Erfunden haben will die selbstbalancierenden elektrischen Rollbretter als erster der US-Amerikaner Shane Chen. 2013 startete er auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter eine Spendenkampagne für seine Hovertrax genannte Erfindung. Die Chinesen waren aber schneller, kopierten die Idee und zeichnen seitdem hauptsächlich für die Produktion der populären Fortbewegungsmittel verantwortlich.

Brandgefährliche Billig-Importe
Das blieb nicht ohne Folgen: In den vergangenen Monaten sorgten vor allem Billig-Importe aus Fernost wegen fehlerhafter Akkus immer wieder für Negativschlagzeilen. Nachdem mehrere der Rollbretter explodiert oder in Flammen aufgegangen waren, zogen viele Händler - darunter auch Amazon - die Konsequenzen und verbannten die Geräte aus ihrem Sortiment.

Im Video geht ein Board plötzlich in Flammen auf:

Qualität hat ihren Preis
Kaufen kann man sie freilich immer noch - etwa beim Wiener Funshop. Hier bietet man laut eigenen Angaben nur Produkte an, die "in der EU aufgrund einer korrekten CE-Kennzeichnung verkauft werden dürfen und deren Produzenten nicht laufend den Namen ändern oder plötzlich völlig vom Markt verschwinden."

Diese Qualität hat aber auch ihren Preis: rund 500 Euro kostet das günstigste Einstiegsmodell, das bereits erwähnte Hovertrax rund 1600 Euro. Der Ferrari unter den Hoverboards ist das IO Angelboard AB2, das bei Funshop in einer limitierten Carbon-Version für 2400 Euro zu haben ist.

Rechtliche Grauzone
Neben den Kosten problematisch ist zudem die rechtliche Lage, denn noch ist nicht endgültig geklärt, wo man mit den Self Balance Boards eigentlich fahren darf. Bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und 600 Watt müssten die Boards laut Straßenverkehrsordnung eigentlich als (Elektro-)Fahrrad gelten und dementsprechend mit zwei Bremsen, einer Klingel, einer Lichtanlage und Reflektoren ausgestattet sein - woran es aufgrund der Bauart der Boards bislang scheitert.

Zugleich würde die Einordnung als Elektrofahrrad bedeuten, dass man mit den Boards nur auf dem Radweg oder der Straße, nicht jedoch auf dem Gehsteig fahren darf - was bei Missachtung mit einem entsprechenden Organmandat geahndet würde. Fahrer müssten sich außerdem an die geltende Promillegrenze und das Telefonieverbot halten. Andernfalls könnte der Spaß mit dem Self Balancing Board schnell teuer werden.

Fahrrad oder Kinderspielzeug?
Laut Funshop ist derzeit allerdings noch ungeklärt, ob Hovertrax, IO Angelboard & Co. tatsächlich unter die Elektrofahrradverordnung fallen. Um im Falle einer Kontrolle durch die Polizei einer Strafe zu entgehen, gelte es somit individuell zu entscheiden, ob man gerade mit einem Fahrrad oder einem Kinderspielzeug - das aufgrund seiner Bauart nur Schrittgeschwindigkeit erreicht - unterwegs sei, empfiehlt der Anbieter auf seiner Website seinen Kunden eine typisch österreichische Lösung.

"Wenn das Gesetz sagt, dass ein Kinderfahrrad nicht schneller als Schrittgeschwindigkeitfahren kann (wie der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit auch immer zu dieser Erkenntnis kommt), dann erlangt er vielleicht auch bei einem Self Balancing Board die gleiche Eingebung und man darf weiter den Gehsteig benutzen, wenn man langsam unterwegs ist und auf alle anderen Fußgänger Rücksicht nimmt?", so Funshop weiter.

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