Drucker und PCs könnten - ähnlich einem Kopierer - als "Vervielfältigungsgeräte" eingesetzt werden, begründete der BGH das Urteil. Durch die rückwirkende Geräteabgabe soll den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke pauschal vergütet werden.
In dem zehn Jahre dauernden Rechtsstreit war die VG Wort nun mit ihren Klagen gegen die Firmen Hewlett Packard, Canon, Fujitsu und Kyocera erfolgreich.
Die Vergütungspflicht bezieht sich rückwirkend auf Geräte, die zwischen 2001 und 2007 in Deutschland verkauft wurden. Seit 2008 gilt ein Gesetz, das eine solche Urheberrechtsabgabe von jeweils mehreren Euro auf verkaufte PCs und Drucker vorsieht. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof diese Zuschläge für zulässig erklärt.
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