"Obwohl wir nach wie vor glauben, dass wir keine legale Grenze überschritten haben, haben wir uns dazu entschlossen, die Produktion und den Verkauf der Steve-Jobs-Actionfigur aus Rücksichtnahme auf die Gefühle der Hinterbliebenen einzustellen", teilte In-Icons-Geschäftsführer Tandy Cheung mit. Kunden, die die 99 US-Dollar teure Puppe (siehe Infobox) bereits vorbestellt hätten, sollen ihr Geld zurückerstattet bekommen.
Verantwortlich für den Rückzieher zeichnet wenig überraschend Apples Anwaltschaft, die dem chinesischen Hersteller unmittelbar nach Bekanntwerden von dessen Plänen rechtliche Konsequenzen im Falle einer Veröffentlichung angedroht hatte. Der einfache Grund: Die Verletzung von Namens- und Markenrechten. Erst Anfang 2011 hatte der kalifornische Konzern erfolgreich gegen die Einführung einer ähnlichen, ebenfalls aus China stammenden Action-Figur des Firmengründers geklagt.
Pech für Cheung: Er hatte anfangs noch getönt, die Produktion unabhängig von Apples Tun fortsetzen zu wollen. In seinem Statement gibt sich der Unternehmer als fairer Verlierer: Ungeachtet des Drucks, den die Anwälte ausgeübt hätten, sei er noch immer ein Fan von Steve, schreibt Cheung. Er respektiere Steve und seine Familie. Diese zu verärgern, sei definitiv nicht sein Wunsch oder Anliegen gewesen.
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