Strafen bis 22.000 €

Heli krachte fast in Drohne: Wird Gesetz geändert?

Elektronik
18.08.2016 09:12

Eine Beinahekollision einer Drohne mit einem Rettungshubschrauber in Kärnten hat die rechtlichen Regelungen für unbemannte Fluggeräte wieder zum Thema gemacht. Der Luftfahrtrechtsexperte Joachim Janezic forderte im ORF-Radio Schulungen für Drohnenbesitzer und eine Registrierungspflicht. Im Verkehrsministerium gibt es Gespräche zu möglichen Anpassungen.

Zu den Schulungen kann sich Janezic auch Prüfungen vorstellen. Der Jurist regte im Radio außerdem an, "dass möglicherweise auch schon der Erwerb einer solchen Drohne an eine Registrierung gebunden wird." Das will der Experte mit einer Versicherungspflicht verbinden.

Verkehrsministerium erwägt Gesetzesanpassungen
Im Verkehrsministerium hieß es, in Sachen Drohnen liefen intern und mit der Austro Control Gespräche. Grundsätzlich gebe es in Österreich "eine der strengsten Regelungen", wurde auf die Novelle zum Luftfahrtgesetz Anfang 2014 verwiesen.

Drohen hätten sich jedoch noch stärker zu einem Massenprodukt entwickelt und es werde überlegt, die Gesetze weiter an diese Entwicklungen anzupassen. In welche Richtung etwaige Änderungen gehen könnten, war noch offen. Es werde derzeit aber auch an einem europaweiten Regelwerk für Drohnen gearbeitet, erläuterte eine Sprecherin.

Drohnenflug ohne Lizenz kostet bis 22.000 Euro
Die vor etwas mehr als zweieinhalb Jahren eingeführten Regelungen "haben sich seither sehr bewährt", sagte auch Austro-Control-Sprecher Markus Pohanka. In Österreich habe es bisher keine gravierenden Zwischenfälle mit Drohnen gegeben.

Die Bewilligungspflicht beginne bereits bei 250 Gramm Gewicht des Fluggeräts, betonte Pohanka. Dazu werde ein Kennzeichen vergeben. Wer seine Drohne ohne Bewilligung in Betrieb nimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit bis zu 22.000 Euro Geldstrafe rechnen.

Bisher rund 1500 Drohnenanträge gestellt
Seit Anfang 2014 wurden etwa 1500 Anträge auf Bewilligung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde Austro Control gestellt, sagte Pohanka. Davon wurden rund zwei Drittel genehmigt. Die Ablehnungen erfolgten aus unterschiedlichen Gründen, einige Anträge wurden auch wieder zurückgezogen. Die Bewilligungen werden zeitlich befristet ausgestellt und müssen aufgefrischt werden. Außerdem gibt es Auflagen, beispielsweise zum Einsatzort des Fluggeräts.

Eine Drohne hatte am Montag in Kärnten den Piloten eines Rettungshubschraubers mit einer schwer verletzten Person an Bord in 1600 Metern Seehöhe zum Ausweichen gezwungen. Der Verursacher des Zwischenfalls konnte bisher nicht ausgeforscht werden.

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