Erneut vor Gericht

Grazer Häftling verkaufte Justiz-Computer mit Daten

Elektronik
08.02.2011 09:59
Ein 32-jähriger Grazer Strafhäftling, der bereits Freigänger war, hat ausgemusterte Computer der Grazer Justiz über das Internet verkauft - mit ungelöschten Daten und Programmen sowie falschen technischen Angaben. Der Häftling hat sich deswegen am Montag am Straflandesgericht wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betruges verantworten müssen.

Insgesamt acht Computer hatte der Häftling laut Anklage von einer Mitarbeiterin des Landesgerichts im Zuge einer Ausmusterung der Rechner gratis zugesprochen bekommen - jedoch erst nachdem alle Daten auf der Festplatte gelöscht worden waren.

Die Geräte waren im Archiv des Gerichts deponiert, von wo sie der Angeklagte als Freigänger, der Hilfsarbeiten für die Justiz durchführte, mitnehmen durfte. Doch habe er auch unerlaubt Rechner, die noch nicht von den Daten gesäubert waren, an sich genommen, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf.

Falsche technische Angaben gemacht
In jedem Fall bot der 32-Jährige die Computer im Sommer des vergangenen Jahres auf zwei verschiedenen Internetseiten zum Verkauf an, angeblich ohne die genauen Leistungsmerkmale zu kennen: "Ich habe den Typ auf der Herstellerseite eingegeben und die Spezifikationen auf meine Verkaufsseite kopiert. Dass es verschiedene Modelle des selben Typs gibt, habe ich nicht gewusst," meinte der Angeklagte. Außerdem hat er auch Rechner eines ganz anderen Typs unter falscher Bezeichnung verkauft und versendet. Richterin Julia Riffel warf ein, dass er doch eine dreijährige Ausbildung zum EDV-Kaufmann habe: "Der Typ stand ja auf dem Gehäuse. Das hätte sogar ich als Laie gesehen."

Minderwertigere Modelle verschickt
Die Käufer erhielten jedenfalls nicht die erwartete Ware, sondern minderwertigere Modelle. Manchen Abnehmern schickte der Angeklagte gar keine Geräte, da er zum Verkaufszeitpunkt keine mehr zu Verfügung hatte. Dann haben die Käufer ihr Geld zurückbekommen: "Das war dann ja kein Betrug, sie haben ja keinen Cent bezahlt," so der 32-Jährige. Riffel meinte daraufhin: "Dann ist es eben versuchter Betrug. Ist auch egal."

"Da stand sogar noch 'Justiz'"
Einer der Käufer sagte vor Gericht, dass er den ersten Computer, für den er rund 150 Euro bezahlt hatte, von einem Fachmann ansehen habe lassen. Dieser meinte, dass das Gerät gerade einmal 20 Euro wert sei, denn ein falsches Gehäuse sei über einen alten Rechner gesteckt worden. Der Angeklagte habe erklärt, dass es sich um einen Irrtum handelte und schickte einen zweiten Rechner, doch dieser sei laut Zeuge das gleiche alte Modell gewesen: "Und als wir ihn hochgefahren haben, stand da sogar noch 'Justiz'". Schwer erreichbar sei der Verkäufer auch noch gewesen, gab der Käufer weiter an. Richterin Riffel: "Ja klar, weil er bei uns saß."

Bis zum Schluss der Verhandlung beteuerte der Angeklagte seine Unschuld und redete sich auf Irrtümer hinaus. Riffel sprach von "Lügen, Lügen, Lügen" und riet dem 32-Jährigen zu einem Geständnis, "bevor die Beweislage noch erdrückender wird". Er blieb jedoch dabei und seine Verteidigung wünschte die Ladung weiterer Zeugen. Die Verhandlung wurde zur Befragung weiterer Zeugen vertagt.

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