AGB zu schwammig

Gericht: 9 Klauseln von Orange rechtswidrig

Elektronik
29.10.2013 14:24
Wieder einmal hat der Verein für Konsumenteninformation einen juristischen Erfolg gegen einen Mobilfunkbetreiber erzielt. Diesmal waren die Verbraucherschützer wegen angeblich intransparenter AGB gegen Orange, nunmehr Hutchison (Drei), vor Gericht gezogen. Das Oberlandesgericht Wien erklärte nun neun von zwölf Klauseln für rechtswidrig. Hunderttausende Kunden würden nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert - ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Beide Streitparteien wollen in die nächste Instanz gehen.

Eine Vertragsbestimmung ist unwirksam, "wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist", stellte das Oberlandesgericht in seinem Urteil klar. Genau diese "unklare Terminologie" habe Orange aber mehrmals verwendet: "Bei entsprechender Bonität wird die Kreditgrenze angemessen erhöht. Hingegen wird sie bei begründetem Verdacht, dass der Kunde zu leistende Zahlungen schuldig bleiben werde, angemessen herabgesetzt", heißt es zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen.

Unübersichtlich und missverständlich
Geht nicht, meinte das Oberlandesgericht: "Diese Formulierungen geben Rätsel auf, die das logische Verständnis des Durchschnittsverbrauchers überdurchschnittlich strapazieren", urteilte es. Unübersichtlich und missverständlich sei auch die Entgeltübersicht von Orange, auf die in den AGB mehrfach verwiesen wird. Die dort aufgelisteten Gebühren seien schwer aufzufinden und zuzuordnen, so das Gericht. Zudem würden ähnliche Begriffe wie "Mahnspesen/Mahngebühren" oder "Bearbeitungsgebühren" für unterschiedliche Kosten verwendet - das trage "zur Verwirrung der Verbraucher noch mehr bei".

Als zulässig erklärt hat das Oberlandesgericht Wien hingegen die sogenannte Index-Klausel. Der Mobilfunker darf fixe monatliche Entgelte entsprechend dem Verbraucherpreisindex erhöhen, bei zurückgehender Teuerung müsste er sie senken. Das Ganze gilt für Schwankungen von mehr als drei Prozent.

Oberster Gerichtshof ist am Zug
Während der Verein für Knonsumenteninformation diese Entscheidung des Gerichts bedauert und deswegen vor den Obersten Gerichtshof ziehen will, wie Chefjurist Peter Kolba ankündigte, ist Drei erfreut. "Wir sehen uns bestätigt, dass die Indexanpassung aus Sicht des Oberlandesgerichts Wien keine einseitige Vertragsänderung darstellt", sagte ein Sprecher. In Revision gehen will der Betreiber dennoch.

Die inkriminierten Klauseln betreffen alle Kunden, die zwischen August 2011 und August 2013 einen Vertrag mit Orange abgeschlossen haben. Das Erstgericht hatte übrigens acht von zwölf Klauseln für rechtswidrig erklärt. Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Zug.

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