Lücken im Gesetz

Drohnen über Österreich rechtlich “in dünner Luft”

Elektronik
05.12.2013 14:13
Bekannt geworden sind sie vor allem durch die Einsätze des US-Militärs, aber auch im zivilen Bereich haben Drohnen längst den Luftraum erobert. Auch in Österreich – allerdings ist deren Einsatz rechtlich nicht unproblematisch, warnen die Juristen vom Institut für Völkerrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

Um 16 Millionen Euro wird das Bundesheer bis 2018 Drohnen erwerben. Aber auch jetzt schon flitzen bei uns unbemannte Luftfahrtsysteme durch die Lüfte. "Sportveranstaltungen, Konzerte oder ähnliche Events werden bereits jetzt regelmäßig mit an kleinen Drohnen befestigten Kameras gefilmt und dokumentiert. Auch zur Verkehrsüberwachung werden solche Systeme eingesetzt", erklärt Lenka Vrtel.

Darauf war das heimische Luftfahrtrecht allerdings nicht vorbereitet – es kannte bisher nur Modellflieger. Drohnen aber stellen eine weitaus größere Gefahrenquelle dar. 2013 erfolgte daher eine Novellierung des Luftfahrtrechts. Doch das weist Lücken auf, warnt Institutsvorstand Sigmar Stadlmeier. "Neben Modellfliegern gibt es nun sogenannte 'Unbemannte Luftfahrzeuge' in zwei Klassen. Klasse II sind die wirklich großen Drohnen, für die nun dieselben Regeln gelten wie für Luftfahrzeuge. Probleme machen uns aber die Klasse-I-Drohnen."

Verordnung fehlt
Diese gelten nach der neuen Regelung eben nicht in jeder Hinsicht als Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. "Einerseits wird auf Versicherungsvorschriften verwiesen, die nicht für Drohnen passen, andererseits fehlen klare Verweise auf Verkehrsregeln, die ein sicheres Nebeneinander von bemannten und unbemannten Systemen ermöglichen." Selbst der momentan diskutierte Einsatz bei Großschadensfällen ist daher fraglich.

"Man muss sich vorstellen: Da fliegen bei Feuer und Rauch Rettungshubschrauber und Drohnen durch die Luft, wobei unsicher ist, ob für die Klasse-I-Drohnen die gleichen Luft-Verkehrsregeln gelten", sehen Stadlmeier und Vrtel das Verkehrsministerium in der Verantwortung: "Hier brauchen wir Regeln in Verordnungsform. Es wird zwar eine europaweite Regelung kommen, aber diese dauert mindestens noch drei oder vier Jahre und wird nur Großgeräte erfassen."

Die vorgesehene Konkretisierung durch Lufttüchtigkeitsvorschriften der Vollzugsbehörde Austro Control ist sowohl hinsichtlich ihrer rechtlichen Qualität als auch hinsichtlich der möglichen inhaltlichen Reichweite umstritten. Dieser Mangel hat aber auch wirtschaftliche Konsequenzen. "In Österreich gibt es eine ganze Industrie, die sich mit der Entwicklung solcher Flugsysteme beschäftigt. Für diese sehr teuren Forschungsarbeiten gibt es keinerlei Rechtssicherheit. Die Entwickler müssen teure Geräte bauen, von denen sie nicht sicher sein können, ob diese dann auch den Vorschriften entsprechen werden. Das ist natürlich kein Ruhmesblatt für einen Rechtsstaat."

Kampfmaschinen ohne Mitleid
Mit Sorge sieht Stadlmeier der weiteren Entwicklung entgegen, bei militärischen Einsätzen immer mehr Aspekte der Elektronik zu überlassen - sogar die Zielauswahl. "Wenn Maschinen auswählen, wer angegriffen und getötet wird, ist das aus völkerrechtlicher Sicht ein Problem." Denn ein Mensch könne den Angriff abbrechen, wenn der angerichtete Schaden unverhältnismäßig groß wäre. "Ein Computerprogramm wird das nicht", so Stadlmeier.

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