Das Design des Galaxy Tab 10.1N sei immer noch zu nah am iPad und verletze damit die Rechte Apples, so die Begründung des US-Konzerns. Die Firma hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente für Tablet-Computer in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Landgericht Düsseldorf will am Donnerstag über den neuen Verbotsantrag verhandeln.
Während Apple wegen der Anleihen beim Design in der zweiten Instanz in Düsseldorf sogar ein europaweites Verbot des Samsung-Tablets anstrebt, vertreten die Samsung-Anwälte die Auffassung, dass die Entscheidung der Düsseldorfer Richter nur deutschlandweite Wirkung entfalten kann.
Streit um Geschmacksmuster
Außerdem behaupten die Koreaner, dass Apple keine Eilbedürftigkeit mehr geltend machen könne, weil das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der Website zu sehen gewesen sei. Auch gebe es bereits ältere Rechte durch ein US-Patent. Dadurch sei der erst später beantragte Schutz des iPad-Designs als sogenanntes Geschmacksmuster nichtig.
Kampf mit Smileys und "Slide to unlock"
Erst am Freitag hat Samsung seinerseits vor Gericht im deutschen Mannheim vier neue Patente gegen Apple in Stellung gebracht, darunter eines rund um Smileys und Emoticons (siehe Infobox). Apple konterte mit dem erst vor Kurzem zugesprochenen Patent auf die "Slide to unlock"-Funktion. Eine Entscheidung in Mannheim steht ebenso aus wie in Düsseldorf, zudem sind die beiden Konzerne in diverse andere Patentstreitigkeiten weltweit verwickelt.
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