Artificial Life wirft Medion darin unter anderem Urheberrechtsverstöße, Diebstahl geistigen Eigentums und unerlaubtes Herunterladen von Software vor. Das Unternehmen fordert, Medion die Nutzung seiner Software zu verbieten und verlangt für bereits erbrachte Leistungen eine Entschädigung von umgerechnet 4,2 Millionen Euro.
Zivilklagen kann in Deutschland jeder erheben, der einen Gerichtskostenvorschuss entrichtet. Die Tatsache, dass ein Gericht sich damit befasst, bedeutet - anders als im Strafverfahren - keinen Anfangsverdacht.
Medion reagierte gelassen auf die Klage. Es handle sich um einen wenig erfolgversprechenden Versuch, das Unternehmen zu schädigen. "Die Medion AG misst der Klage keine Substanz bei", teilte das Essener Unternehmen mit. Artificial Life habe an einer Ausschreibung eines Medion-Auftrages teilgenommen, den Zuschlag aber nicht bekommen.
Konkret geht es laut Artificial-Life-Vorstandschef Eberhard Schöneburg um mehrere Monate IT-Beratung und Programmierung im vergangenen Jahr. Außerdem habe Artificial Life Medion eine elektronische Plattform zur Abwicklung von Verkäufen über Smartphones und das Internet zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieser Plattform wolle seine Firma Medion verbieten lassen, erklärte Schöneburg.
PC-Hersteller Lenovo will Medion übernehmen
Die Klage erregt Aufsehen, da Medion als erstes bekanntes Unternehmen in Deutschland vor einer mehrheitlichen Übernahme ausgerechnet durch chinesische Investoren steht (siehe Infobox). Der PC-Spezialist Lenovo aus Hongkong zahlt für die Mehrheit an Medion rund 629 Millionen Euro. Hongkong ist auch der Hauptsitz von Artificial Life; der Konzern hat die Klage aber über seine deutsche Tochter mit Sitz in Berlin eingereicht.
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