Hintergrund der Klage: In Amerika beginnt die Arbeitszeit für Angestellte in einigen Firmen erst dann zu laufen, wenn auch der Rechner läuft. Ein automatisches System erfasst dabei, wann Arbeitnehmer ihren PC an- und auch wieder abschalten.
Etliche Angestellte, bereit und willens, aber aufgrund der lahmen Computer unfähig zu arbeiten, fühlen sich daher um ihr Geld betrogen: Sie seien am Arbeitsplatz, bekämen dies aber nicht vergütet, weil der Computer zu lange brauche, entweder hoch- oder herunterzufahren, erläutert Rechtsanwalt Mark Thierman. Seinen Berechnungen zufolge würden Angestellte auf die Woche verteilt so über zwei Stunden bezahlter Arbeit verlieren.
Die Gegenseite, vertreten durch Richard Rosenblatt, ist jedoch der Auffassung, dass das Hochfahren des Computers nicht als Arbeitszeit zu werten ist. Meist würden Angestellte während des Wartens ohnehin noch mit Kollegen rauchen oder Kaffee trinken gehen. Ein Urteil steht noch aus.
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