"Gerade junge Leute sind meist Technikfreaks und stehen auf neue Computertechnologien, haben aber oft nicht allzu viel Geld. Sie würde die Abgabe hart treffen", so die AK in einer Aussendung.
Mit der neuen Regelung wird die aus den 80er Jahren stammende "Leerkassetten-Vergütung", mit der auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird, auf Festplatten ausgeweitet. Die von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana veröffentlichten diesbezüglichen Tarife betragen zwischen 12 und 36 Euro pro Festplatte. Die erste Abrechnung für im Oktober in Verkehr gesetzte Festplatten ist laut Austro Mechana bis längstens 15. Dezember fällig.
Abgaben werden von Künstlergesellschaften bestimmt
Laut Gesetz dürfen die Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte für Künstler verwalten, für das Anfertigen von privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke Vergütungstarife auf bestimmte Kopiermedien verlangen und diese selbst festlegen, moniert die AK. Die Händler, die die Abgabe abführen müssen, könnten dagegen zwar klagen, müssten jedoch vorerst die Abgaben bezahlen. Die AK prüft nun, ob die Konsumenten im Falle eines positiven Gerichtsurteils eine allfällig bezahlte Abgabe beim Händler zurückverlangen können.
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