Schleichwerbung

YouTuber “Flying Uwe” muss 10.500 Euro zahlen

Web
09.06.2017 08:47

Weil er in einigen seiner Videos Produkte präsentiert hatte, "ohne dies jedoch als Werbung zu kennzeichnen", hat die deutsche Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein den YouTuber "Flying Uwe zu einem saftigen Bußgeld in Höhe von 10.500 Euro verdonnert.

Die Medienanstalt hatte den YouTuber bereits im November 2016 aufgefordert, einige seiner Videos und die dazugehörigen Beschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen. "Flying Uwe" kam dieser Aufforderung nach - nicht jedoch in drei Videos, in denen er ein von ihm vertriebenes Fitness-Proteinpulver "ausgiebig positiv" präsentierte. Die Medienanstalt ortete einen Verstoß gegen rundfunkrechtliche Werbebestimmungen und drohte mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Mit 10.500 Euro Strafe kam "Flying Uwe" am Ende glimpflich davon. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten", erklärte der Medienratsvorsitzende Lothar Hay. In einer Mitteilung hielt die Behörde fest, dass auch für fernsehähnliche Inhalte in "Telemedien" die Werbegrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags gelten. Dauerwerbesendungen müssen demnach zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.

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