Negativer Befund

VKI warnt vor Online-Ordination “DrED”

Web
23.01.2013 10:11
Sprechstunde, Diagnose und Rezeptausstellung über das Internet – mit dieser umstrittenen Idee sorgte die aus Großbritannien stammende Online-Arztpraxis "DrED" im April 2012 bei der Eröffnung ihrer "Ordination" in Österreich für Aufsehen. Der Verein für Konsumenteninformation nahm den Dienst jetzt genauer unter die Lupe, das Ergebnis sei "niederschmetternd". Zwei Testpersonen hätten in beiden Fällen im Arztbrief fehlerhafte Informationen erhalten: "Die vorgeschlagene Behandlung entspricht nicht den derzeit gültigen Empfehlungen bzw. ist unnötig", so der VKI.

Die Sinnhaftigkeit der "Internet-Sprechstunden" (siehe Infobox) für Patienten in Österreich war von Anfang an fragwürdig. Bei fast hundertprozentigem Versicherungsschutz durch die soziale Krankenkasse und der Möglichkeit, sich sogenannte Lifestyle-Drugs (Haarwuchs-, Potenzmittel etc.) jederzeit auf Privatrezept von niedergelassenen Ärzten verschreiben lassen zu können, erschien der Service von DrED - Anfrage per E-Mail, Rezept und "Diagnose" per Post für 19 bis 29 Euro -, den Konsumentenschützern zufolge "ziemlich dubios".

Der Test des VKI mit zwei vermeintlichen Patienten erbrachte erst recht einen sehr zweifelhaften Befund. So gab eine "Patientin" an, "Sexarbeiterin" zu sein und wieder einmal an Gonorrhoe (Tripper) zu leiden. Sie bekam zwei Antibiotika verschrieben. Die von dem Dienst empfohlene Therapie wich dabei allerdings laut VKI von den Empfehlungen in Österreich ab. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Geschlechtskrankheiten und die Meldepflicht von den Online-Ärzten nicht erfüllt werden können.

Ziemlich skurril auch das Vorgehen der Online-Ordination beim zweiten Fall: Der vermeintliche Patient gab an, eine Malariaprophylaxe für einen Aufenthalt in Äthiopien auf ständig mehr als 2.000 Metern Höhe zu benötigen – obwohl es dort keine Malaria mehr gibt. "DrEd riet dennoch zur unnötigen Malariaprophylaxe", schreibt der "Konsument". Hinzu käme noch, dass das verschriebene Antibiotikum (Packung zu 60 Tabletten) in der Form in Österreich gar nicht auf dem Markt und die Zahl der verschriebenen Tabletten zu gering gewesen sei.

Das Fazit der Konsumentenschützer: "Wir können keinesfalls zu einem Besuch der Online-Ordination (...) raten. Eine virtuelle Arztpraxis kann die persönliche Begegnung von Arzt und Patient nicht ersetzen."

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