Altgeräte-Rücknahme

Umweltschützer erheben Vorwürfe gegen Apple

Elektronik
23.09.2016 09:10

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem US-Technologiekonzern Apple vor, sich der in Deutschland geltenden Rücknahmepflicht für Elektroschrott zu verweigern. Dies hätten Verbraucherbeschwerden und anschließende Testbesuche durch die DUH gezeigt, teilte die Organisation mit.

Apple-Mitarbeiter hätten die Annahme der Altgeräte verweigert und "ausdrücklich auf andere Unternehmen" verwiesen, zu denen Verbraucher stattdessen gehen könnten.

"Beim Umweltschutz ein abschreckendes Beispiel"
Apple stelle sich gern als innovative Firma dar, erklärte die Umwelthilfe. "Beim Umwelt- und Verbraucherschutz ist das kalifornische Unternehmen jedoch ein abschreckendes Beispiel", urteilte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Die Organisation forderte den Konzern auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Apple Deutschland verwies auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP darauf, dass bereits seit 2014 alte Elektrogeräte zurückgenommen würden. Darauf werde auch in den Geschäften auf Displays hingewiesen. Auf der Apple-Internetseite heißt es: "Du kannst elektronische Altgeräte wie Smartphones, Tablets, Computer oder Batterien in jeden Apple Store in Deutschland bringen und wir recyceln sie kostenlos und umweltgerecht."

Auch Ikea und Amazon im Visier der DUH
Die Umwelthilfe hatte zuvor bereits einer ganzen Reihe von Elektrohändlern Verstöße gegen die Rücknahmepflicht vorgeworfen. Namentlich griff die Organisation den Möbelriesen Ikea und den Onlinehändler Amazon an.

Seit dem Sommer ist der Handel in Deutschland dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte auch ohne Kassenzettel anzunehmen und zu entsorgen - bei kleineren Geräten unabhängig davon, ob gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird. Die Regelungen betreffen Händler, die auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte anbieten. Sie gelten auch für Onlinehändler mit entsprechend großen Versand- oder Lagerflächen. Das Gesetz gilt bereits seit Oktober, eine letzte Übergangsfrist endete am 24. Juli.

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