Gesetzesentwurf:

So sagt die EU Cyberkriminellen den Kampf an

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07.07.2016 09:23

Unternehmen in bestimmten strategischen Branchen müssen sich in der Europäischen Union künftig gegen Cyber-Angriffe schützen. Darauf zielt ein Gesetzesentwurf ab, den das Europaparlament nun unter Dach und Fach gebracht hat.

Die Richtlinie über die Netzwerk- und Informationssicherheit soll vor allem entscheidende Infrastrukturen - etwa Wasserversorgungswerke, öffentliche Transportunternehmen, Krankenhäuser, Flughäfen, Banken oder auch Atomkraftwerke - vor Cyber-Angriffen schützen. Dazu müssen sie vor Ende 2018 bestehende Sicherheitslücken beheben.

Schwere Attacken müssen künftig gemeldet werden
Außerdem sollen Anbieter digitaler Dienste verpflichtet werden, schwere Hackerangriffe zu melden. Dies gilt etwa für Suchmaschinen wie Google, den Internet-Versandhandel Amazon oder Internet-Datenbanken, sogenannte Cloud-Computing-Dienste.

Eine Reihe von Vorfällen hätten die Bürger, aber auch die zuständigen Behörden in der EU zum Nachdenken gebracht, sagte der zuständige Berichterstatter, Andreas Schwab. Heute stelle sich die Frage, "ob wir in Europa tatsächlich der Herausforderung der Cybersicherheit gewachsen sind". Daher sei die neue Richtlinie "ein wichtiger Schritt". Die Bürger könnten künftig auf mehr Sicherheit hoffen.

Neue Regeln sollen Vertrauen ins Internet stärken
Die neuen Vorschriften sollten das Vertrauen ins Internet stärken, betonte der zuständige EU Kommissar Günther Oettinger. Ziel sei es, Industriespionage, Hacking und die Zerstörung digitaler Infrastrukturen und deren Daten zu verhindern. Dazu sei in den letzten Wochen eine Partnerschaft mit der Industrie gegründet worden. Deren Plattform werde die Europäische Cybersicherheitsorganisation (ECSO) sein.

Den Vorschlag für die Richtlinie hatte die EU-Kommission bereits vor drei Jahren gemacht. Anschließend einigten sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten in langen Verhandlungen auf einen Kompromiss. Damit kann der Text nun in Kürze in Kraft treten. Die Mitgliedsländer haben dann Zeit bis Ende 2018, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

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