Landesgericht:

Sammelklage gegen Facebook in Wien unzulässig

Web
01.07.2015 09:29
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat in erster Instanz entschieden, dass die Klage des Jus-Studenten Max Schrems und seiner Initiative "europe v facebook" gegen das soziale Netzwerk aus formellen Gründen unzulässig ist. Über den Inhalt der Klage wurde allerdings noch nicht entschieden. Die Sache gehe damit in die nächste Runde vor den höheren Gerichten, so die Initiative in einer Mitteilung am Mittwoch.

"europe v facebook" wirft Facebook zahlreiche Datenschutzverletzungen vor, darunter ungültige Datenschutzbestimmungen, das unrechtmäßige Sammeln und Weitergeben von Daten, das Ausspähen des Surfverhaltens der Nutzer sowie die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM. Die Sammelklage, der sich 25.000 Nutzer anschlossen und in der Schrems als offizieller Kläger auftritt, richtet sich primär auf die Unterlassung der Datenverarbeitung sowie auf einen rein symbolischen Schadenersatz von 500 Euro pro Person.

Frage der Zuständigkeit weiter ungeklärt
Die Klage wurde vom zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien nun - ohne nachvollziehbare Erklärung, wie "europe v facebook" kritisiert - für unzulässig erklärt. Über die konkreten Datenschutzverstöße wurde indes, da das Gericht die Fragen der Zulässigkeit und Zuständigkeit vom eigentlichen Inhalt der Klage trennte, noch nicht entschieden.

Konkret wird Schrems demnach unter anderem vorgeworfen, dass er kein "Verbraucher" ist, obwohl das Gericht gleichzeitig feststellte, dass er sein Facebook-Konto nur privat nutzt. Damit wären die Gerichte in Irland zuständig für die Klage, denn nur Verbraucher können am eigenen Wohnsitz klagen. Auch eine Zuständigkeit nach dem Ort der Schadenszufügung (in diesem Fall ebenfalls Wien) sei vom Gericht ohne weitere Begründung verworfen worden, hieß es.

"Heiße Kartoffel weitergereicht"
"Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte", kritisierte Anwalt Wolfram Proksch, der Schrems vertritt. Dieser kündigte am Mittwoch umgehend Rechtsmittel gegen das schriftlich ergangene Urteil an. Die Frage, welches Gericht für eine Klage gegen Facebook zuständig ist, geht damit in die nächste Runde.

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