Rechtlich bedenklich

Reifendiebe nach Facebook-Fahndung geschnappt

Österreich
17.10.2016 10:03

Um die Diebe von 16 Reifen ausfindig zu machen, hat ein Unternehmer aus dem steirischen Obervogau im Bezirk Leibnitz zu einer unkonventionellen und rechtlich problematischen Methode gegriffen: Er stellte das Video der Überwachungskamera, das die Diebe bei der Tat zeigt, auf Facebook. Zwei Tage später wurden zwei der insgesamt drei Täter festgenommen, teilte die Landespolizeidirektion Steiermark mit.

Laut Polizei hatte die Überwachungskamera in der Nacht auf den 13. Oktober die gesamte Tat gefilmt. Auf dem Video sind zwar die Täter zu sehen, nicht aber die Kennzeichen des Pkws und des Anhängers, mit dem die Autoreifen abtransportiert wurden. Der geschädigte südsteirische Inhaber einer Heizungsfirma veröffentlichte daraufhin kurzerhand das gesamte Video auf Facebook.

Fahndungsaufruf hundertfach geteilt
"Es wurde noch am selben Tag mehr als 840-mal geteilt und erhielt bis zum 16. Oktober 138.000 Aufrufe", so Polizeisprecher Fritz Grundnig. Einer der Nutzer erkannte schließlich tatsächlich den Pkw mit dem auffälligen Anhänger und meldete sich beim Geschädigten.

Vater und Söhne verhaftet
Im Zuge der Fahndung konnte die Polizei letztlich zwei der drei Verdächtigen - einen 49-jährigen Ungarn und seinen 22-jährigen Sohn - in der Südsteiermark festnehmen. Als sich am nächsten Tag ein weiterer 25-jähriger Sohn bei der Polizeiinspektion Straß nach dem Verbleib seines Vaters und seines Bruders erkundigte, wurde auch dieser als weiterer Verdächtiger erkannt und festgenommen. Von Verwandten der gewerbsmäßigen Sperrmüllsammler wurden die bereits ins westungarische Szombathely gelieferten Reifen wieder zurückgebracht und dem Unternehmer übergeben. Die Verdächtigen wurden auf freiem Fuß angezeigt.

"Veröffentlichung nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft"
Aus rechtlicher Sicht ist die eigenmächtige "Fahndung" durchaus problematisch, wie Polizeisprecher Grundnig erklärt: "Fotos und Videos, die Personen mit einer Straftat in Zusammenhang bringen, dürfen nur auf Anweisung der Staatsanwalt veröffentlicht werden."

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